Das Stuttgarter Arbeitsgericht war am Zug – am Montag nun hat es entschieden: Der zuständige Richter gab der Trainerin recht, die gegen ihre Kündigung vonseiten des Schwäbischen Turnerbunds (STB) geklagt hatte. Die Kündigung ist damit unwirksam. In der Begründung, die beiden Parteien am Montag schriftlich zugestellt wurde, hieß es, dass die Kündigungsgründe zu pauschal und ohne konkrete Angaben von Betroffenen geschildert seien.
Hintergrund der Verhandlungen sind die Vorwürfe von ehemaligen und aktuellen Sportlerinnen über die Zustände in der Trainingsarbeit am Kunstturnforum (KTF) in Stuttgart. Diese Vorwürfe hatten rund um den Jahreswechsel in „systematischem körperlichem und mentalem Missbrauch“ gemündet. Am 6. Februar schaltete sich dann die Staatsanwaltschaft in die begonnene Aufarbeitung ein und durchsuchte Räumlichkeiten beim STB und beim Deutschen Turner-Bund (DTB) sowie später auch am Olympiastützpunkt in Stuttgart.
Ein gekündigter Trainer klagt ebenso
Gegen ihre Kündigung hat die Trainerin, die mehr als 25 Jahre lang am KTF angestellt war, nun erfolgreich geklagt. Ein weiterer Trainer hat bereits ebenso gegen seine vom STB im Zuge der Vorwürfe ausgesprochene Kündigung geklagt, er war sechs Jahre lang am KTF beschäftigt. Sein Fall wurde am 23. Oktober vor dem Arbeitsgericht verhandelt, eine Entscheidung steht noch aus – die Argumente des Richters mit Blick auf den Trainer gerieten fast deckungsgleich wie jene in der Urteilsverkündung bei der Trainerin.
Der STB hat damit mehr denn je ein massives Problem. Denn der Verband kann derzeit bei den angeblichen Verfehlungen der Trainerin und des Trainers weder die Namen der betroffenen Turnerinnen noch Ort und Zeit der angeblichen Verfehlungen der Coaches nennen. Die Vorträge, so der Richter am 23. Oktober bei der Verhandlung des Falles des Trainers, seien nicht genau genug: „Wir brauchen konkret geschilderte Sachverhalte von Turnerinnen, und die gibt es nicht.“
Der STB hat im Falle der nun als unwirksam erklärten Kündigung der Trainerin eine Frist von einem Monat, um beim Landesarbeitsgericht dagegen in Berufung zu gehen. Der Verband hat diesen Schritt, vorbehaltlich der Begründung des Urteils, bereits angekündigt. Das Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichts mit Blick auf die Kündigungsklage des Trainers gegen den STB wiederum wird noch in diesem Jahr erwartet.