Vorwürfe am Kunstturnforum Turnskandal: Richter nimmt Schwäbischen Turnerbund in die Pflicht
Der Turnskandal in Stuttgart beschäftigt weiter die Justiz: War die Kündigung eines Trainers – nach der einer Trainerin – am Kunstturnforum gerechtfertigt?
Der Turnskandal in Stuttgart beschäftigt weiter die Justiz: War die Kündigung eines Trainers – nach der einer Trainerin – am Kunstturnforum gerechtfertigt?
Draußen war die Lage recht trüb und undurchsichtig, ein heftiger Regenguss enterte den Stuttgarter Westen. Drinnen, in Sitzungssaal 001 des Arbeitsgerichts, herrschte am späten Donnerstagvormittag dagegen schnell Klarheit – aufgrund der klaren Ansage des Richters und des weiteren Verlaufs der Verhandlung. Denn nach der war nach etwas mehr als einer halben Stunde gewiss, dass eine gütliche Einigung zwischen dem Schwäbischen Turnerbund (STB) und eines vom Verband gekündigten Trainers wohl endgültig vom Tisch ist.
Hintergrund sind die Vorwürfe von ehemaligen und aktuellen Sportlerinnen über die Zustände in der Trainingsarbeit am Kunstturnforum (KTF) in Stuttgart. Gegen seine Kündigung hatte der Trainer, der sechs Jahre lang am KTF angestellt war, geklagt – ebenso wie zuvor bereits eine Trainerin, die vorher mehr als 25 Jahre beim STB, der das KTF im Neckarpark betreibt, beschäftigt war. Am Donnerstag wurde klar: Die Argumente des Richters mit Blick auf den Trainer gerieten fast deckungsgleich wie jene Ende Juli dieses Jahres bei der Verhandlung des Falls von dessen Kollegin.
Der STB und sein Rechtsbeistand hatten da wie jetzt Ende Oktober gehofft, das Verfahren am Arbeitsgericht könne ausgesetzt werden, da parallel dazu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart laufen, in denen es um dieselben Sachverhalte geht. Doch diese Hoffnung zerschlug sich nun abermals schnell. Ebenso war zügig klar, dass es wieder keine außergerichtliche Einigung geben wird, genauso also wie bei der Verhandlung mit besagter Trainerin – die ihre Klage bei einem Betrag von mindestens 300 000 Euro wohl zurückgezogen hätte. Der Trainer seinerseits wäre bei einem Betrag von 60 000 Euro – angesichts seiner kürzeren Tätigkeit beim STB – gesprächsbereit gewesen, so sagte das nun dessen Anwalt. Darauf ließ sich der STB erneut nicht ein.
Allerdings: Der Verband hat Stand jetzt ein massives Problem, das der Richter am Donnerstag klar benannte: Der STB kann – wie im Falle der angeblichen Verfehlungen der Trainerin – derzeit weder die Namen der betroffenen Turnerinnen noch Ort und Zeit der angeblichen Verfehlungen des Coaches nennen. Die Vorträge, so der Richter, seien nicht genau genug. Es gebe keine konkreten Vorwürfe gegen den Trainer, sondern nur allgemeine, pauschale Behauptungen: „Es gibt also keinen Verdacht, der es rechtfertigt, unsererseits die Staatsanwaltschaft in Gang zu setzen.“
Um die dann vom Richter formulierte Frage, warum besagte Staatsanwaltschaft allgemein bessere Mittel bei der Befragung von betroffenen Zeuginnen als der STB haben solle, entwickelte sich schließlich eine kurze Diskussion in Sitzungssaal 001. Der Anwalt des Turnverbands betonte, dass die Mittel einer Staatsanwaltschaft sehr wohl größer seien, sei es in der Befragung oder in der Beschaffung von Beweisen, als jene des STB im konkreten Fall.
Der Richter verneinte dies. Er betonte seinerseits weiter, der STB sei in der Ermittlung in der gleichen Position wie die Staatsanwaltschaft – und bekräftigte, ähnlich wie im Falle der ersten gekündigten Trainerin, noch dies: „Wir brauchen konkret geschilderte Sachverhalte von Turnerinnen, und die gibt es nicht.“
Ergo: Sollte es der STB nicht schaffen, betroffene Turnerinnen zu einer konkreten Aussage ihrer Vorwürfe vor Gericht zu bewegen – mit Datum, genauen Umständen und genau beschriebenen Verfehlungen der Trainer – wird er in den Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht mit den betroffenen Trainern und deren Klage gegen ihre Kündigungen weiter schlechte Karten haben.
Die Vorwürfe zahlreicher Sportlerinnen hatten rund um den Jahreswechsel in „systematischem körperlichem und mentalem Missbrauch“ gemündet. Am 6. Februar schaltete sich dann die Staatsanwaltschaft in die begonnene Aufarbeitung ein und durchsuchte Räumlichkeiten beim STB und beim Deutschen Turner-Bund (DTB) sowie später auch am Olympiastützpunkt in Stuttgart. Eine vom DTB beauftragte Kanzlei sowie eine Expertengruppe in Baden-Württemberg haben auch noch keinen (Zwischen-)Stand liefern können.
Noch also ist kein Ende der Ermittlungen in Sicht – im Falle der Trainerin allerdings ein Urteil, zumindest arbeitsrechtlich. Am 3. November entscheidet das Stuttgarter Arbeitsgericht über die Klage der Trainerin gegen ihre Kündigung. Sollte der Klage stattgegeben werden, wird der STB, vorbehaltlich des Inhalts der Begründung, dagegen in Berufung gehen. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass die Trainerin am 3. November recht bekommt.
Vor ein paar Wochen wiederum leitete die Staatsanwaltschaft gegen einen weiteren Trainer am KTF ein Ermittlungsverfahren ein. Der Verdacht: versuchte gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. Der STB erklärte nun, mit der Staatsanwaltschaft dazu im Austausch zu sein – und zu einzelnen Personalangelegenheiten aus rechtlichen Gründen keine Stellung nehmen zu können.
Nach Informationen unserer Redaktion ist der Trainer inzwischen bis zur Klärung des Sachverhalts freigestellt. Eine Kündigung vonseiten des STB – wie bei der anderen Trainerin und dem Trainer – liegt allerdings nicht vor.