Die Arbeitsverträge von flexibel eingesetzten Arbeitskräften müssen geändert werden, weil sie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht berücksichtigen.

Stuttgart - Das Stuttgarter Kaufhausunternehmen Breuninger ist gegenwärtig dabei, die Arbeitsverträge der Mitarbeiter zu überprüfen und anzupassen. Dabei geht es um sogenannte kapazitätsvariable Verträge. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2005, die offenbar erst jetzt berücksichtigt wird, dürfen Mitarbeiter mit flexiblen Stundenverträgen maximal 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit zusätzlich oder weniger arbeiten. Ein   Zehnstundenvertrag ermöglicht also Arbeitszeiten zwischen 7,5 und 12,5 Stunden pro Woche. In den Verträgen von Breuninger fehlt die 25-Prozent-Begrenzung. Öffentlich bekannt geworden ist das Problem durch die Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin, deren Arbeitsvertrag grundsätzlich eine Arbeitszeit von zwei Stunden pro Woche vorsah; des Weiteren wurde lediglich auf eine 40-Stunden-Woche verwiesen. Nach Angaben eines Breuninger-Sprechers gibt es nur diese eine Klage.

 

Breuninger wehrt sich gegen den möglichen Eindruck, dass das Unternehmen mit Arbeit auf Abruf operiert. Nach Angaben des Sprechers wird die Einsatzplanung grundsätzlich mit einem zeitlichen Vorlauf von zwei bis drei Wochen gemacht. Bei Abweichung von den Mindestzeiten würden die Wünsche der Mitarbeiter respektiert; niemand werde gezwungen. Breuninger verweist zudem auf eine umfangreiche Untersuchung der Mitarbeiterwünsche und -anliegen im vergangenen Jahr. Dabei seien falsche Verträge und eine schlechte Einsatzplanung überhaupt nicht angesprochen worden. Der Sprecher: „Wir nehmen solche Themen sehr ernst.“

Bei Breuninger sind 1800 der 5500 Beschäftigten mit kapazitätsvariablen Verträgen ausgestattet. Die Hälfte davon hat 400-Euro-Jobs. Die Mitarbeiter mit den variablen Verträgen arbeiten nach Angaben des Sprechers im Durchschnitt 76 Stunden im Monat, was einem Beschäftigungsgrad von 44 Prozent entspricht. Verträge über eine Zweistundenwoche werden als Einzelfälle bezeichnet, die es zum Beispiel im Breuningerland Sindelfingen für die Spätöffnungszeit am Donnerstag zwischen 20.00 und 22.00 Uhr gibt.