Vorwurf des Kinderhandels Prozess um üble Nachrede gegen Politiker

Sieht sich diffamiert: CDU-Abgeordneter Gunther Krichbaum Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Vorwürfe wegen Kinderhandels in Rumänien erhebt eine Frau gegen das Pforzheimer CDU-Ehepaar Krichbaum. Derzeit steht sie in zweiter Instanz vor Gericht – mit einem bekannten Verteidiger.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Es kommt nicht oft vor, dass Politiker mit Hilfe der Justiz gegen Kontrahenten vorgehen. In der Politik braucht man ein dickes Fell, nicht jede Äußerung wird da auf die Goldwaage gelegt. Doch für den Pforzheimer CDU-Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum war das Maß vor fünf Jahren voll. Gemeinsam mit seiner Ehefrau erstattete er Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen eine Frau aus dem Enzkreis, die beide seit langem mit schweren Vorwürfen überzieht. Nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht im Jahr 2019 wird das Verfahren derzeit in zweiter Instanz vor dem Landgericht verhandelt – und zieht sich länger hin als erwartet.

 

Die aus Rumänien stammenden Rechtsanwältin und CDU-Gemeinderätin Oana Krichbaum sei dort vor mehr als zwanzig Jahren in Skandale um Kinderhandel verstrickt gewesen, ihr Mann verhindere mit seinem politischen Einfluss die Aufklärung – das ist der Kern der Vorwürfe, welche die deutsch-rumänische „Anklägerin“ vor allem auf Facebook erhob. Hintergrund sind umstrittene Praktiken bei der Adoption von rumänischen Kindern ins Ausland, für die fünfstellige Beträge gezahlt worden sein sollen. Das eigentlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Kindern vorgesehene Geld, monierten Kritiker, sei in dunkle Kanäle geflossen.

Das Ehepaar Krichbaum fühlt sich terrorisiert

Für eine der Stiftungen, über die die Adoptionen abgewickelt wurden, war damals die junge Juristin Oana Harvalia tätig. Aber genügt das, um sie als „Kindertraffikantin“ zu bezeichnen? Vor Gericht versicherte sie, alles sei seinerzeit regelkonform abgelaufen: Die Stiftungen seien nach einer Gesetzesänderung ins Spiel gekommen, sie selbst habe nie entschieden, welches Kind an wen vermittelt wurde, die Mittel seien transparent verwendet worden. Rumänische Medien, in denen die Praktiken und teils auch ihre Rolle kritisch thematisiert wurden, wertete sie als nicht seriös.

Doch just auf solche Berichte stützte sich die Frau aus dem Enzkreis, als sie ihre Vorwürfe verbreitete. Hunderte von Facebook-Einträgen dazu hat sie inzwischen gepostet, in einer Fülle von breit gestreuten Mails geht sie die Krichbaums an. „Echter Terror“ sei das, beklagte Gunther Krichbaum vor Gericht, „aufs Übelste“ sehe man sich diffamiert. Zeitweise habe sie „jeden Abend geweint“, berichtete seine Ehefrau.

Tatsachenbehauptungen, die nicht belegt sind?

Gegenstand der Anklage sind vier Facebook-Einträge aus dem Jahr 2018. Darin ist von Kinderhandel, von Zwangsspenden und von Selbstbedienung die Rede. Von der Meinungsfreiheit, entschied das Amtsgericht 2019, sei das nicht mehr gedeckt: Es gehe um Tatsachenbehauptungen, die belegt werden müssten – was aber nicht erfolge. Wegen übler Nachrede und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens wurde die Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Berufung ein, seit Oktober wird der Fall nun vor einer Pforzheimer Außenkammer des Landgerichts Karlsruhe neu aufgerollt. Dort will die Angeklagte, die einst als Übersetzerin bei der EU in Brüssel tätig war, einen Freispruch erreichen. Sie habe nichts anderes getan als Medienberichte zu verbreiten, denen sie Glauben schenkte, argumentiert sie im Kern. Neun Tage verhandelte die Kammer bereits, für die Wahrheitsfindung treibt sie einigen Aufwand. Vier Stunden lang wurde eine aus Belgien angereiste frühere EU-Mitarbeiterin als Zeugin gehört, die sich seit vielen Jahren mit dem rumänischen Adoptionssystem beschäftigt. Das sei damals zwar legal gewesen, aber gleichwohl hoch problematisch: nicht ums Kindeswohl, um das Geschäft sei es gegangen. So sieht es auch die Organisation „Against Child Trafficking“, die den Prozess ebenfalls gespannt verfolgt.

Bekannter Strafverteidiger eingeschaltet

Neben einer Pflichtverteidigerin wird die Angeklagte inzwischen auch von einem renommierten Strafrechtler vertreten: dem Karlsruher Anwalt Hubert Gorka, der im „Fall Harry Wörz“ – verurteilt wegen versuchten Totschlags seiner Frau – einst über Jahre hinweg unbeirrt einen Freispruch erstritt. Für ihn geht es in dem Fall um Grundsatzfragen der Meinungs- und Pressefreiheit. Zudem moniert er mehrere formale Mängel und beantragte daher die Einstellung des Verfahrens.

Doch das Gericht tendiert eher in die gegenteilige Richtung. Nach einem Freispruch sehe es bisher nicht aus, signalisierte der Vorsitzende Richter zuletzt, auch eine erneute Bewährung wäre fraglich. Auf eine Rücknahme ihrer Berufung wollte sich die Angeklagte indes nicht einlassen. Inzwischen geht der Prozess in die Endphase; der nächste Termin ist am 27. Februar. Der Schlusspunkt muss das, fünf Jahre nach der Strafanzeige der Krichbaums, noch nicht sein: Gegen eine Verurteilung könnte die Frau vor das Oberlandesgericht ziehen.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Rumänien Landgericht