Wegen versuchtem Totschlag vor Gericht Mann aus Kreis Esslingen muss in Haft

Anfang Januar begann vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gegen einen 41-Jährigen. Der Vorwurf lautete auf versuchten Totschlag. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann aus dem Landkreis Esslingen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der 41-Jährige hatte Anfang Juli seine ehemalige Lebensgefährtin mit Tritten in den Bauch traktiert.

Reporter: Petra Pauli (pep)
Simone Weiß

Ein 41-jähriger Mann aus dem Kreis Esslingen muss ins Gefängnis. Die erste große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart sah es als erwiesen an, dass er seine ehemalige Lebensgefährtin Anfang Juli in Esslingen angegriffen und mit Tritten in den Bauch traktiert habe. Der Mann wurde daher nach Angaben von Johannes Steinbach, dem Mediensprecher des Landgerichts, wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Tatvorwurf hatte auf versuchten Totschlag gelautet. Der Prozess hatte Anfang Januar begonnen. Ursprünglich waren sechs Verhandlungstermine angesetzt gewesen. Doch die Schwurkammer fällte bereits am dritten Tag ihr Urteil. Der Angeklagte hat laut Landgericht Revision eingelegt.

 

Der Verurteilte hatte die 1976 geborene Geschädigte über das Internet kennengelernt. Doch ihre Beziehung war von Anfang an schwierig, kompliziert und vielen Belastungen ausgesetzt. Der Mann war sehr eifersüchtig, litt unter sexuellen Versagensängsten und wurde von den Kindern der Frau aus einer früheren Ehe abgelehnt. Die Streitigkeiten zwischen dem Paar waren mehrfach eskaliert, sodass die Polizei einschreiten musste. Die Frau hatte immer wieder damit gedroht, zu einem Nebenmann zu gehen. Dennoch zog der geschiedene Vater zweier Kinder Anfang 2022 vom Ruhrgebiet in den Landkreis Esslingen, um in der Nähe seiner Freundin sein zu können. Eine feste Wohnung bezog er aber nicht, sondern er nahm sich stattdessen ein Zimmer in einem Hotel. Dort traf er sich mit der Geschädigten stundenweise oder über Nacht. Er jobbte immer wieder als Handwerker und übernahm auch schwarz verschiedene Tätigkeiten.

Zu einer letzten Eskalation in dieser aufreibenden Liaison kam es am 2. Juli 2022. Die Frau hielt sich zusammen mit anderen Personen am Neckarufer im Esslinger Industriegebiet auf. Der Verurteilte war ihr nachgefahren – und es kam zu einem Streit. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte die Frau im Verlauf der Auseinandersetzung mit ihrem Kopftuch gewürgt haben. Daher, so sein Verteidiger, der Esslinger Rechtsanwalt Thomas Mende, habe die Anklage auf versuchten Totschlag gelautet. Dieser Vorwurf habe sich im Verlaufe der Verhandlung aber als unhaltbar erwiesen. Während des Streits habe der 41-Jährige seiner Ex-Partnerin die Kopfbedeckung vom Kopf geschlagen, diese habe gegen einen Schal gedrückt und so ein Würgegefühl verursacht. Verurteilt wurde der Mann nach Angaben des Juristen wegen der Tritte in den Bauch, die er seiner ehemaligen Lebensgefährtin zugefügt hatte. Dieser Vorgang sei vom Gericht als gefährliche Körperverletzung gewertet worden. Doch dagegen werde nun Revision eingelegt. Denn laut Krankheitsbild hätten die Tritte keine sichtbaren Verletzungen hinterlassen. Der Bericht der Klinik, in der die Frau behandelt worden war, sei ohne Befund geblieben. Somit, führt Thomas Mende aus, sei von einer einfachen Körperverletzung mit einem deutlich geringeren Strafmaß auszugehen.

Der Verurteilte ist vorbestraft, war mehrfach in Haft und musste auch eine achtjährige Freiheitsstrafe verbüßen. Während der Verhandlung gab er an, spielsüchtig gewesen zu sein und Drogen genommen zu haben. In jungen Jahren sei er von seinem Vater und einem Nachbarsjungen misshandelt worden, habe daher einen Hass auf seinen Vater und später eine Traumatherapie begonnen.

Weitere Themen