Am Sonntag ist es so weit: Die Korntal-Münchinger entscheiden, ob in der Ludwigsburger Straße in Korntal eine Flüchtlingsunterkunft gebaut werden soll oder nicht. Wir beantworten wichtige Fragen dazu.

Korntal-Münchingen - Wird in der Ludwigsburger Straße in Korntal – unmittelbar am Friedhof – eine Flüchtlingsunterkunft gebaut oder nicht? Am Sonntag stimmen die Korntal-Münchinger Bürger über diese Frage ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir zusammengestellt.

 

Worum geht es? In der Ludwigsburger Straße 44, beim Korntaler Friedhof – das eher kleine Gelände ist auf drei Seiten vom Friedhof umschlossen –, soll eine schlüsselfertige Unterkunft mit 15 Wohneinheiten für bis zu 45 Flüchtlinge gebaut werden. Später, so die Idee, könnte das Heim für Sozialwohnungen genutzt werden. Der Gemeinderat hat das mehrheitlich im Februar beschlossen. Gegen diesen Beschluss gab es ein Bürgerbegehren, das die nötige Anzahl an Unterstützern fand – weshalb nun der Bürgerentscheid folgt.

Welche Mehrheiten sind nötig? Die zentrale Frage des Entscheids ist, ob das Votum des Gemeinderats vom Februar aufgehoben werden soll oder nicht. Wer mit „Ja“ stimmt, spricht sich damit gegen den Bau der Unterkunft in der Ludwigsburger Straße aus, wer mit „Nein“ stimmt, folgt dem Beschluss des Gemeinderats für die Unterkunft. Stimmt die Mehrheit mit „Ja“, und entspricht das mindestens 20 Prozent aller stimmberechtigten Bürger, wird der Baubeschluss aufgehoben. Rund 2900 Bürger müssten dafür mit „Ja“ stimmen. Der Beschluss bleibt bestehen, wenn die Mehrheit – ebenfalls mindestens 2900 Stimmen – mit „Nein“ stimmt. Gibt es keine Mehrheit, entscheidet erneut der Gemeinderat.

Welche Konsequenzen hat das Ergebnis des Bürgerentscheids? Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist bindend; es hat somit dieselbe Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Spricht sich die nötige Mehrheit für das Ansinnen der Initiatoren – und damit gegen den Gemeinderatsbeschluss vom Februar – aus, ist dieser aufgehoben. Innerhalb von drei Jahren kann nur ein weiterer Bürgerentscheid diese Entscheidung erneut ändern.

Die Argumente von beiden Seiten

Was sind die Argumente der Initiatoren des Bürgerbegehrens? Die Initiatoren führen verschiedene Argumente an, weshalb sie gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft in der Ludwigsburger Straße 44 sind. Zum einen gibt es ein Bauverbot auf dem Grundstück, auf das sie verweisen. Außerdem argumentierten die Unterstützer, die Bebauung „im“ Friedhof sei „pietätlos“ – sowohl für die Friedhofsbesucher als auch für die Flüchtlinge. Außerdem wird beim Bau einer Unterkunft eine „Gettoisierung“ der – gehobenen – Gegend befürchtet. Zudem verweisen die Initiatoren auf sinkenden Flüchtlingszahlen.

Was sind die Argumente von Gemeinderat und Bürgermeister für den Bau der Unterkunft an dieser Stelle? Die Gemeindeorgane – Gemeinderat und Bürgermeister – halten es für vorteilhaft, dass sich der Standort in einem Wohngebiet befindet, weil dies die Integration erleichtere. Zudem gebe es eine humanitäre Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen, und der Bedarf an Unterkünften sei weiterhin hoch. Außerdem warnen die Gemeindeorgane davor, andernfalls keinen Puffer zur Unterbringung von Flüchtlingen zu haben und möglicherweise kurzfristig Hallen belegen zu müssen.

Es kommen weniger Flüchtlinge nach Deutschland. Ist der Bedarf an Unterkünften noch da? Die Stadt sagt Ja – auch wegen erwartetem Familiennachzug. Gleichermaßen machen sich aktuelle Entwicklungen erst verzögert in den Kommunen bemerkbar, schließlich durchlaufen die Flüchtlinge zunächst andere Unterbringungen, von der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bis zur vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis. Im Landratsamt geht man davon aus, dass der Druck auf die Kommunen eher weiter zunehmen wird. Ein Großteil der Anfang dieses und Ende des vergangenen Jahres aufgenommenen Flüchtlinge sei noch nicht auf die Kommunen verteilt. Für das laufende Jahr hat Korntal-Münchingen die Zuweisungsquote erst zu 80 Prozent erfüllt.

Was hat es mit dem Bauverbot auf dem Grundstück auf sich? Im Bebauungsplan Schlossäcker ist ein Bauverbot für die Fläche festgeschrieben, die zeitweise als Friedhofserweiterung vorgehalten worden war. Unter bestimmten Bedingungen kann das Verbot laut Baugesetzbuch von der Verwaltung aufgehoben werden, eine Zustimmung des Gemeinderats ist nicht nötig.