Laura Leibold nutzt das Handyticket der VVS in der Regel zwei- bis dreimal die Woche. Am 6. Dezember 2013 kaufte sie das einmillionste Handyticket in Stuttgart – und erhielt dafür am Dienstag von VVS und SSB ein Jubiläumsgeschenk.

Als die 33-jährige Laura Leibold aus dem Stuttgarter Norden am 6. Dezember des vergangenen Jahres ihre VVS-Fahrkarte per Handy gekauft hat, wusste sie nicht, dass sie damit das einmillionste Handyticket in Stuttgart erworben hat. Anlässlich dieses Jubiläums überreichten ihr am Dienstagnachmittag der kaufmännische Vorstand der SSB, Jörn Meier-Berberich, und VVS-Geschäftsführer Horst Stammler einen Restaurant-Gutschein im Wert von 150 Euro.

 

„Ich nutze auf meinem iPhone ohnehin viele verschiedene Apps, da war es nur logisch, auf das Handyticket umzusteigen“, so die selbstständige Dolmetscherin für English und Spanisch. „Ich komme immer kurz vor knapp an der Haltestelle an und kann dann mit der VVS-mobil-App auf dem Smartphone direkt ein Ticket lösen, ohne mich dafür in die Schlange am Fahrkartenautomat einreihen zu müssen. Außerdem kostet ein Einzelticket auf dem Handy so viel wie ein Abschnitt des 4er-Tickets, somit spare ich auch noch Geld.“

Bei anderen VVS-Kunden stehen die digitalen Fahrkarten, die per Bankeinzug oder Kreditkarte bezahlt werden können, ebenfalls hoch im Kurs. Seit das Handyticket im April 2012 in Stuttgart eingeführt wurde, nimmt die Zahl der mobilen Fahrkartenverkäufe stetig zu und macht inzwischen fünf Prozent des Umsatzes aus. „Vor einem Jahr haben wir noch 10 000 Tickets pro Monat verkauft, heute sind es über 100 000“, so Horst Stammler vom VVS. „Bis zum Erreichen der ersten Million hat es eineinhalb Jahre gedauert. Mit dem Verkauf des zweimillionsten Handytickets rechnen wir aber bereits in den kommenden acht bis neun Monaten.“ Langfristig möchte der Verkehrsverbund das Angebot der VVS-mobil-App auch um Zeittickets und Verbundpässe erweitern und das Smartphone so als Alternative zur Stuttgart Service Card etablieren, die im nächsten Jahr auf den Markt kommen soll.