Natürlich darf VW versuchen, einen kritischen Richter loszuwerden. Ob das klug ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt, zumal nach der Abfuhr vom Landgericht, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es ist natürlich das gute Recht von Volkswagen, einen Richter als befangen abzulehnen. In Zivilprozessen wie jenen um die Dieselaffäre vor dem Landgericht Stuttgart kommt das zwar selten vor, aber es mag ja einmal Grund dafür geben. Eine andere Frage ist, ob sich der Autokonzern mit dem nun zurückgewiesenen Antrag einen Gefallen getan hat – juristisch und für sein Ansehen insgesamt.

 

Schon rechtlich war VW offenbar nicht besonders gut beraten, sich den Richter persönlich vorzuknöpfen. Der Antrag seiner Prozessvertreter wird von den Richtern, die sich schützend vor ihren Kollegen stellen, nachgerade genüsslich zerpflückt. Viele der Tatsachen etwa, die darin jetzt geltend gemacht werden, sind Volkswagen schon länger bekannt – ohne dass sie den Konzern bisher gestört hätten. Schon aus formalen Gründen seien sie damit verwirkt, argumentiert das Landgericht.

Ausnahme vom zähen Gang der Justiz

Noch schwerer wiegt freilich der öffentliche Eindruck, den VW mit dem Vorgehen gegen den Richter erweckt. Die straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung der Dieselaffäre schleppt sich in Deutschland zäh dahin. Während in den USA bereits Anklage gegen den früheren Vorstandschef Winterkorn erhoben wurde, ermitteln hiesige Staatsanwälte nach wie vor. Auch die Zivilprozesse, ob um geschädigte Autokäufer oder Anleger, kommen nur langsam voran. Im zentralen Musterverfahren in Braunschweig etwa wurde die mündliche Verhandlung bis auf den Herbst verschoben.

Da wird es von der Öffentlichkeit dankbar goutiert, wenn ein engagierter Richter die Dieselaffäre umfassend aufarbeitet. Mit seinen Zweifeln, ob die Manipulationen wirklich nur das Werk nachgeordneter Mitarbeiter waren, steht der Stuttgarter wahrlich nicht alleine: Nach der US-Anklage fällt es dem Publikum noch schwerer zu glauben, dass die VW-Oberen nichts gewusst haben sollen. Anstatt zu versuchen, einen kritischen Richter auszuschalten, sollte Volkswagen lieber offensiver aufklären; das wäre für die Reputation allemal besser. Man darf gespannt sein, ob der Konzern gegen die Ablehnung seines Befangenheitsantrages vorgeht. Auch das wäre, siehe oben, natürlich sein gutes Recht. Aber noch mehr als im ersten Anlauf erschiene es fraglich, ob er damit gut beraten wäre.