Schwere Verfahrensfehler hatte VW in der Dieselaffäre einem Stuttgarter Richter vorgeworfen. Doch der Versuch, ihn als befangen ablösen zu lassen, ist nun auch in der zweiten Instanz gescheitert.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Volkswagen-Konzern ist auch in zweiter Instanz mit seinem Ablehnungsantrag gegen einen Stuttgarter Richter gescheitert. Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht entschieden, dass der mit der Diesel-Affäre befasste Richter Fabian Richter Reuschle nicht befangen sei. Damit wies der zuständige OLG-Senat eine Beschwerde von VW gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags durch das Landgericht zurück.

 

Volkswagen hatte dem Richter, der am Landgericht mit Aktionärsklagen wegen der Abgasmanipulationen befasst ist, schwere Verfahrensfehler vorgeworfen. Er lasse die gebotene Neutralität missen und strebe nach medialer Aufmerksamkeit zu Lasten des Konzerns. Das Oberlandesgericht hält die Vorwürfe nach einer Pressemitteilung nicht für ausreichend, um eine Befangenheit des Richters festzustellen. Die Entscheidungen Richter Reuschles seien „nicht willkürlich oder von vornherein unvertretbar“. Auch seine Wortwahl und sein Verhalten begründeten nicht den Anschein, ihm fehle es an der notwendigen Distanz. Die Ablehnung eines Richters könne nicht dazu dienen, „sich gegen eine für unrichtig gehaltene Rechtsauffassung zur Wehr zu setzen“, fügte das OLG hinzu.

Weitere Anträge sind noch offen

Zugleich machte das Gericht deutlich, dass damit nur über den ersten Befangenheitsantrag von VW entschieden wurde. Sowohl Volkswagen als auch die Porsche Automobil-Holding als Mehrheitsaktionärin hatten später weitere Ablehnungsgesuche gestellt. Darüber habe zunächst das Landgericht zu befinden, betonte das OLG. Den im zweiten VW-Gesuch erhobenen Vorwurf der „vorsätzlichen“ Lüge hatte die Leitung des Landgerichts bereits zurückgewiesen; der Konzern gehe dabei von einem nicht zutreffenden Sachverhalt aus.

Der Klägeranwalt Andreas Tilp zeigte sich erfreut über die Rückenstärkung für Richter Reuschle. Das OLG habe den Versuch von Volkswagen, „einen missliebigen Richter kaltzustellen“, mit einem fundierten und überzeugenden Beschluss zurückgewiesen, sagte Tilp unserer Zeitung.