In Stuttgart wird es zunächst kein eigenes Musterverfahren für die Schadenersatzklagen von Porsche-Aktionären zum Dieselskandal geben.

Stuttgart - Für die Schadenersatzklagen von Aktionären der VW-Holding Porsche SE zum Dieselskandal wird es vorerst kein eigenes Musterverfahren in Stuttgart geben.

 

Das Oberlandesgericht entschied am Mittwoch, dass sich die Klagen letztlich um den gleichen Sachverhalt drehten wie die gegen Volkswagen selbst. Sie seien damit dem Musterverfahren am Oberlandesgericht Braunschweig zuzuordnen, das vergangenes Jahr begonnen hatte.

Porsche SE hält Klagen für unbegründet

Erst wenn dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sei, könnten gegebenenfalls weitere Fragen, die speziell die Porsche SE betreffen, in einem eigenen Verfahren geklärt werden. Die Entscheidung kann vor dem Bundesgerichtshof noch angefochten werden.

Die Kläger fordern von der Porsche SE Schadenersatz in Höhe von insgesamt gut einer Milliarde Euro. Sie sind der Ansicht, dass die Hauptaktionärin von VW sie zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert hat. Die Porsche SE hält die Klagen ebenso wie VW selbst für unbegründet.