Wer in Deutschland Schadenersatz von VW haben will, muss klagen – und zwar jeder einzelne Kunde. Findige Juristen wollen dieses Problem umgehen und wählen den Weg über eine Sammelklage in den Niederlanden.

Stuttgart - Findige Anwälte versuchen den Haltern von VW-Fahrzeugen über eine niederländische Stiftung Schadenersatz zu verschaffen. Grund dafür ist die rechtliche Situation in Deutschland: Anders als Aktionäre haben Käufer eines Produkts keine Möglichkeit, ihre Ansprüche via Sammelklage durchzusetzen; jeder einzelne Verbraucher muss selbst klagen und die Kosten dafür tragen.

 

Der VW-Konzern lässt bislang nicht erkennen, dass er den Kunden auf freiwilliger Basis entgegenkommen will – anders als in den USA, wo der Konzern pauschale Zahlungen in Höhe von 1000 Dollar pro betroffenem Kunden angekündigt hat. Das bringt den Verbraucherzentrale Bundesverband auf die Palme. „In Deutschland dürfen betroffene Verbraucher nicht schlechtergestellt werden als in den USA“, fordert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherschützer. Müller wirft der Politik vor, sich schützend vor die Autoindustrie zu stellen, statt den geschädigten Verbrauchern zu helfen. „Die Politik ist Teil des Problems der Autobranche. Diese Situation hat zu massiver Verbrauchertäuschung geführt“, kritisiert er.

Erst am 5. November hat der Bundestag einen Gesetzesantrag der Grünen abgelehnt, im Verbraucherrecht ein Gruppenverfahren einzuführen – das es in den Niederlanden bereits seit 2005 gibt. Als Erste haben sich dies im Fall VW in Österreich die Verbraucherschützer des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zunutze gemacht und im Oktober in den Niederlanden die Gründung der gemeinnützigen und unabhängigen Stiftung „Volkswagen Car Claim“ unterstützt. Grundlage hierfür ist das „Wet collectieve afwikkeling van massaschade“ (WCAM, auf Deutsch: Gesetz über die kollektive Abwicklung von Massenschäden). An dem Verfahren können sich nach Angaben der Stiftung Warentest auch deutsche Besitzer von manipulierten Autos kostenlos beteiligen (www.stichtingvolkswagencarclaim.com). Über den österreichischen VKI haben sich nach den Angaben bereits 40 000 Fahrzeughalter gemeldet. Volkswagen Car Claim, so heißt es, verhandele mit dem Konzern über Schadenersatzzahlungen.

Die Stiftung Warentest versichert, dass die Teilnehmer kein Risiko eingehen. Es sei auch möglich, so heißt es, nach Abschluss der Verhandlungen die Teilnahme zurückzuziehen und zu versuchen, selbst höhere Schadenersatzzahlungen durchzusetzen. Geplant ist, die Autobesitzer in verschiedene Gruppen einzuteilen, um einfacher Lösungen zu finden. Kommt eine Einigung zustande, so könnte sie vom zuständigen Berufungsgericht in Amsterdam für verbindlich erklärt werden. Damit hätte der Vergleich innerhalb der EU dieselbe Wirkung wie ein Gerichtsurteil.

Bisher sind etwa ein halbes Dutzend Streitfälle durch das Gericht in Amsterdam beigelegt worden. In einem Fall ging es um das Arzneimittel DES und dessen schädliche Folgen bei der Einnahme während der Schwangerschaft. Im Fall Dexia erkannte der Finanzkonzern an, dass Anleger durch dessen Finanzprodukte einen Schaden erlitten. Der Mineralölkonzern Shell akzeptierte, dass Aktionäre aufgrund angeblich irreführender Informationen über die Öl- und Gasreserven Geld verloren haben. In Deutschland unterstützt die Anwaltskanzlei Baum, Reiter & Collegen in Düsseldorf die Stiftung. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum sitzt im Beirat.