Nicht alles, was im Internet angeboten wird, darf man legal kaufen. Eine Frau, die indigenen Federschmuck orderte, muss nun mit Konsequenzen rechnen. Was droht ihr?
Die Federn zweier üppiger Kopfschmuckbänder, wie indigene Völker sie verwenden, dürfen hierzulande keinen Kopf schmücken. Der Grund: Es liegt ein Verstoß gegen den Artenschutz vor. Deswegen hat das Zollamt in Winnenden-Hertmannsweiler (Rems-Murr-Kreis) den Federschmuck einbehalten.
Eine Frau aus dem Rems-Murr-Kreis hatte die beiden Schmuckstücke im Netz geordert. Bei der Durchsicht in einem Verteilzentrum fiel Mitarbeitenden des Zolls auf, dass der Inhalt als „Federband“ deklariert war. „In solchen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass es sich um geschützte Arten handeln könnte“, sagt Thomas Seemann, der Sprecher des Stuttgarter Hauptzollamtes.
Der Verdacht bestätigte sich. Die Leute vom Zoll dürfen in solchen Fällen die Pakete aufmachen und nachschauen. „Nun könnte es sein, dass die Federn ein Vogel verloren hatte und jemand sie für den Kopfschmuck vom Boden aufhob. Aber das ist weder wahrscheinlich noch überprüfbar“, sagt Seemann. Deswegen müsse man den Verstoß gegen das Artenschutzgesetz annehmen und den Kopfschmuck einbehalten.
„Die Frau, die ihn bestellt hatte, bekommt ihn nicht. Wir haben das Bundesamt für Naturschutz eingeschaltet“, erläutert der Sprecher des Hauptzollamts. Dort werde nun geklärt, welche Konsequenzen die Bestellung für die Frau haben werde – voraussichtlich ein Bußgeld „im dreistelligen Bereich“, also mehrere Hundert Euro.
Wie bei den Federn verhalte es sich auch bei Korallen, welche Urlauberinnen und Urlauber im Sommer von exotischen Reisezielen mitbringen. „Die finden wir immer mal wieder im Gepäck“, sagt der Zollbeamte. Natürlich sei es denkbar, dass man die am Strand finde. „Aber sie könnten auch von einem Riff abgebrochen worden sein. Daher dürfen die Leute sie ebenfalls nicht behalten“, so Seemann.
Grundsätzlich respektieren die meisten Reisenden den Artenschutz
Gravierende Verstöße, wie man sie früher kannte, mit Pelzjacken aus Leopardenfell, das sei inzwischen sehr rar geworden. „Es hat sich herumgesprochen, dass der Artenschutz wichtig ist“, und das werde im Urlaubsland auch beherzigt. Es gebe aber Fälle, in denen es „tricky“ sei, warnt der Experte. So werde in der Türkei und Ägypten mitunter Kaffee angeboten, in dem Bestandteile aus Orchideen enthalten seien. Auch diese unterliegen dem Artenschutz, der für Tiere und Pflanzen gilt.
Mitunter tauche auch mal Creme aus dem asiatischen Raum auf, die von Schlangen gewonnene Bestandteile enthalte. Auch diese darf in Deutschland nicht eingeführt werden. Was leider immer noch häufig entdeckt werde im Reisegepäck, sei Elfenbein. „Vielleicht, weil das Wort so edel klingt, oder weil man das Verbot nicht kennt“, sagt Seemann. Doch Unwissenheit ist keine Ausrede – derlei Souvenirs werden eingezogen.
Am Stuttgarter Flughafen kann man sich in einer Ausstellung informieren, welche Waren aus dem Ausland gegen Artenschutzbestimmungen verstoßen. Dort zeigt der Zoll auch skurrile Funde. Wenn es nach den Stuttgarter Zöllnerinnen und Zöllnern geht, könnte dort bald auch der indigene Federschmuck zu sehen sein. „Wir wollen ihn zu Lehr- und Aufklärungszwecken behalten“, sagt Thomas Seemann. Dazu muss aber erst das Bundesamt für Naturschutz seine Zustimmung geben.