Frei im Wald In den Wäldern in Baden-Württemberg gibt es laut dem Waldgesetz einen Leinenzwang auf Spielplätzen oder Liegewiesen. Jede Kommune kann den Leinenzwang mit einer eigenen Satzung für ihre Waldflächen beschließen. In den Strohgäu-Kommunen ist das derzeit allerdings kein Thema.

 

In der Stadt In Korntal-Münchingen müssen Hunde auf Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an die Leine. Das gilt auch in Grün- und Erholungsanlagen, bei Sport- und Freizeitanlagen sowie Spielplätzen. In Ditzingen, Hemmingen und Gerlingen heißt es: „Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.“ Ansonsten dürften sie ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf das Verhalten des Tieres beeinflussen kann, nicht frei herumlaufen. Auch in Gerlingens Erholungsanlagen müssen sie angeleint sein, auf Spielplätzen oder Liegewiesen sind sie verboten.