Wärmegesetz für Hausbesitzer Mit sanftem Druck zum Klimaschutz

Die Heizungen in den Häusern erzeugen einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen – das Wärmegesetz will dies eindämmen. Foto: Avanti

Das 2015 verschärfte Wärmegesetz zwingt alle Eigentümer, beim Austausch der Heizung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energie zu installieren. Laut einem ersten Analysebericht zeigt das Wirkung – der Heizungsverband bleibt dagegen skeptisch.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Es hat viel Gegrummel gegeben bei Hausbesitzern wie Heizungsinstallateuren, als die grün-rote Landesregierung im Sommer 2015 die Daumenschrauben im Erneuerbare-Wärme-Gesetz angezogen hat – seither muss jeder Eigentümer, der seine Heizung austauscht, entweder 15 Prozent der benötigten Wärme durch erneuerbare Energien produzieren oder sonstige Maßnahmen anpacken, wie die Dämmung des Dachs. Nach gut drei Jahren haben nun vier namhafte Institute analysiert, wie gut das novellierte EWärmeG, so der zungenbrecherische Name in der Branche, wirkt. Der Bericht wird an diesem Donnerstag veröffentlicht werden.

 

Insgesamt sieht der Bericht eine „nennenswerte Wirkung“ des Gesetzes. Bei den rund 38 000 Heizungen, die pro Jahr in Baden-Württemberg erneuert werden, konnten durch das Gesetz zwischen neun und 16 Prozent der früheren CO2-Emissionen eingespart werden. Dabei seien „Ohnehin- Effekte“ herausgerechnet. Hinzu kommt, dass seit 2015 auch Nichtwohngebäude unter das Gesetz fallen, was die Effektivität deutlich erhöht. Insgesamt gehen die Experten von 400 000 Tonnen an eingesparten Treibhausgasen pro Jahr aus. Über alle Wohngebäude hinweg macht das 1,5 Prozent der entstehenden Emissionen aus.

Nur jeder zweite Haushalt hält das Gesetz für richtig

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hatte 2007, als damals noch CDU und FDP das erste (und bis heute bundesweit einzige) Landeswärmegesetz erließen, dafür gesorgt, dass die Grünen trotz ihrer Oppositionsrolle dafür stimmten; auch 2015 war er der maßgebliche Mann hinter der Novellierung. Für ihn zeigt sich der Erfolg darin, dass der Gesamtanteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeproduktion im Südwesten bei 16 Prozent liegt, bundesweit dagegen nur bei 13,2 Prozent. „Die Ergebnisse sind sehr ermutigend“, sagt Untersteller. „Und die Effekte steigen ja jedes Jahr weiter an.“ Übrigens wählten 23 Prozent der Eigentümer die Biomasse (also meist Holzpellets) als Heizungsart, 14 Prozent eine Wärmepumpe; für den baulichen Wärmeschutz entschieden sich 15 Prozent, weitere 25 Prozent kombinierten verschiedene Möglichkeiten.

Die Zustimmung der Bevölkerung zu den Maßnahmen lässt allerdings noch zu wünschen übrig. Bei einer Befragung von 500 Haushalten, die gerade ihre Heizung ausgetauscht hatten, und 500 zufällig ausgewählten Haushalten zeigte sich, dass nur 46 Prozent den Zwang per Gesetz für richtig halten; 35 weitere Prozent sehen das Ziel zwar als richtig an, aber es sollte nicht über die Haushalte erreicht werden. Beklagenswert ist auch die Kontrolle. Nur zwei Drittel aller Erneuerungen werden den unteren Baurechtsbehörden als Kontrollbehörde überhaupt bekannt (für die Meldung ist der Eigentümer zuständig, in der Regel übernimmt das der Schornsteinfeger). Zudem fehlt dort oft das Personal, so dass selbst die eingegangenen Fälle nicht immer konsequent bearbeitet werden. „Da werden wir nochmals nacharbeiten“, sagte Minister Untersteller – denn das Land habe den Kommunen für diese Arbeit insgesamt 1,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Kritiker sehen falsche Anreize – Austausch wird verzögert

Bei den befragten Sanitärfirmen sahen sogar zwei Drittel das Gesetz als negativ an. Dies zeigt sich auch an Äußerungen der Verbände in den vergangenen Monaten. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie betonte, dass viele Eigentümer den Einbau hinauszögerten, um die hohen Kosten zu umgehen; es wären bis zu 60 000 Heizungen mehr ausgetauscht worden, wenn es das Gesetz nicht gäbe. Der baden-württembergische Fachverband Sanitär–Heizung–Klima sieht dagegen auch die Chancen. Auch der Normenkontrollrat, der sich mit Bürokratieabbau beschäftigt, hat in seinem jüngst erschienen Bericht moniert, dass das Gesetz falsche Anreize setze und viele Hausbesitzer lieber reparierten statt austauschten.

Paul Nemeth, der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, war bei der Novellierung 2015 dagegen, heute regiert er aber mit den Grünen. Er erkennt den Erfolg des Wärmegesetzes an; die Treibhausgase würden reduziert. Doch bleibt er bei seiner grundlegenden Kritik: Das Gesetz biete keine Anreize zum Austausch der Heizung; der Modernisierungsindex liege im Südwesten deutlich unter dem Bundestrend. Verpasste Einsparungen und tatsächliche Einsparungen hielten sich die Waage. In dürren Worten: Das Gesetz sei ein Nullsummenspiel. Paul Nemeth fordert deshalb, dass auch der Austausch von Öl- zu Ölheizung mit zumindest fünf Prozent anerkannt werde, weil jede neue Heizung deutlich weniger Öl brauche als die alte und so der Klimaschutz gewährleistet werde. „Wir wollen die Effizienz der Heizungen erhöhen, nicht nur den Anteil der erneuerbaren Energien“, so Nemeth. Untersteller dagegen kann sich nicht vorstellen, die Öltechnik auch noch zu fördern.

Anstrengungen reichen nicht aus für Klimaziele

Der neue Bericht zeigt auch, dass die Kosten noch immer das ausschlaggebende Kriterium für die Hausbesitzer bei der Wahl der Heizung sind. Teilweise wurde deshalb auch eine bessere Förderung angeregt statt mehr neuer Verordnungen. Untersteller ist nicht dieser Ansicht: Es gebe ausreichend Zuschüsse; der Förderdschungel sei heute fast schon ein Problem.

Ganz deutlich macht der Bericht, dass das Gesetz trotz aller Erfolge nicht ausreicht, um bis 2050 zu einem klimaneutralen Gebäudebestand zu kommen, was das Ziel der Bundesregierung ist. Dazu müsse endlich auf Bundesebene auch bei den Bestandsgebäuden mehr getan werden, sagt der baden-württembergische Umweltminister. Am liebsten wäre ihm sogar, er könnte das EWärmeG wieder abschaffen, weil der Bund selbst ausreichend für den Umbau des Wärmemarkts sorgen würde.

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