Energie-Experte rät So klappt der Wärmepumpen-Einbau ohne Abzocke
Worauf muss man beim Wärmepumpen-Einbau achten? Nach einem Fall von mutmaßlicher Abzocke in Marbach (Kreis Ludwigsburg) gibt der Energie-Experte Ingo Hein Tipps.
Worauf muss man beim Wärmepumpen-Einbau achten? Nach einem Fall von mutmaßlicher Abzocke in Marbach (Kreis Ludwigsburg) gibt der Energie-Experte Ingo Hein Tipps.
Viele Handwerksbetriebe kennen die wichtigsten Regeln bei der Förderung von Wärmepumpen nicht. Das beobachtet der Energieberater Ingo Hein, der Verbrauchern Tipps geben will. Der in Kirchberg an der Murr ansässige Hein reagiert damit auf einen Fall mutmaßlicher Abzocke, als ein Rentner aus Marbach sich darüber beklagte, dass der Handwerker 23.000 Euro mehr verlangte, anstatt der ursprünglich vereinbarten 54.000 Euro. Die wichtigsten Fragen und Antworten, um bei der Beschaffung einer Wärmepumpe auf der sicheren Seite zu sein.
Im Fokus steht das aktuelle Gebäude-Energiegesetz (GEG). Es gilt seit 1. Januar 2024 und besagt: Neue Heizungen sollen zu 65 Prozent aus erneuerbarer Energie betrieben werden. Dafür gibt es staatliche Zuschüsse von etwa 30 bis 70 Prozent durch die Förderbank KfW. Ein Schritt zur Energiewende, doch Ingo Hein warnt vor Goldgräberstimmung zu Lasten der Kunden: „Der Bund stellt Anforderungen an die Genehmigung der Fördermittel – aber das wissen viele nicht.“
Manche Handwerksbetriebe seien möglicherweise nicht geschult und hätten keine geeignete Software, um notwendige Berechnungen im Haus vorzunehmen, erklärt der Energieberater Hein. Kenntnisse seien vor allem beim Antragsverfahren nötig. Oder bei der Wahl der Gerätegröße sowie bei der Installation und der Einstellung der Heizungsanlage.
Der Schlüssel sei eine gute Beratung, unabhängig von den Handwerkern – durch regionale Fachplanungs- und Ingenieurbüros oder Energieberater mit Kenntnissen in der Anlagentechnik. Die Berater bieten darüber hinaus Berechnungen. Die Förderbank KfW besteht laut Hein zu Recht auf diese Daten. Die Bürokratie sei zwar auf den ersten Blick ärgerlich, doch er halte sie für wertvoll: „Es dient dem Schutz der Bauherren.“
Völlig falsch sei jedenfalls, einfach ohne Vorberatung ein Heizungs-Angebot zu unterschreiben, sagt Ingo Hein. Verbraucher sollten sich absichern. Das könne durch einen gegenseitigen „Lieferungs- und Leistungsvertrag“ geschehen, den die Förderbank KfW auch verlange. Der Vertrag enthält eine Klausel mit aufschiebender oder aufhebender Wirkung. Das heißt: Der Käufer zahlt für seine Wärmepumpe nur mit einer Förderzusage der KfW. „Damit sind Bauherren vor dem finanziellen Risiko geschützt, sollte die Förderung entfallen.“
Ingo Hein hat bemerkt: „Noch immer werden häufig zu große Geräte installiert, die über lange Phasen der Heizsaison gezwungen sind, mehrmals pro Stunde ein- und auszuschalten.“ Die zu großen Wärmepumpen seien in Effizienz und Lebensdauer nachteilig und in der Anschaffung unnötig teuer.
Die richtige Größe ermittele sich gestützt auf eine Heizlastberechnung nach DIN-Norm: „Dabei werden die Geometrie und die Dämmeigenschaften aller Außenflächen des Hauses berücksichtigt.“ Auch hier zahlt sich eine Energieberatung in vielen Fällen aus: Die Kosten von 1000 bis 2000 Euro amortisieren sich laut Hein häufig allein dadurch, dass sie bei der Wahl der passenden Anlagengröße hilft und dabei unterstützt, Handwerker-Angebote gezielt zu vergleichen.
Außer der richtigen Größe der Wärmepumpe komme es vor allem auch darauf an, sie richtig einzustellen. So könne bei Luftwärmepumpen mit Heizkörpern eine Endenergie-Einsparung von über 75 Prozent gegenüber alten Kesseln erzielt werden.
Enorm wichtig ist laut Hein die Heizwasser-Vorlauftemperatur. Dafür sei die Heizungssteuerung der Wärmepumpe zuständig: Das Ziel müsse sein, die Vorlauftemperatur im Jahresverlauf so hoch wie nötig, aber so niedrig wie möglich zu steuern.
Aber: Das kann die Heizung in aller Regel nur, wenn die Software-Einstellwerte angepasst werden – eben so, wie es das jeweilige Gebäude erfordert. Mit einer Smarthome-App behalte man den Überblick und könne Fehlfunktionen rechtzeitig bemerken. „Der einmalige Aufwand wird mit jahrzehntelanger Kostenersparnis belohnt.“
Regeln
Darauf sollten Verbraucher laut Ingo Hein achten: „Überprüfen Sie die Einhaltung der genannten Regeln und Details in Ihrem Projekt. Verlangen Sie vom Installateur eine kurze Fachunternehmererklärung, in der er sich auf die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 verpflichtet. Seien Sie skeptisch, wenn Anbieter rein auf Basis von Gefühl und Erfahrung beraten und entscheiden.“
Pflichtberatung
Doch noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen? Prinzipiell sei das in der derzeitigen Übergangsphase noch unter Auflagen zulässig, erklärt Ingo Hein. Das GEG schreibe aber eine Pflichtberatung vor. „Stellen Sie vor Beauftragung einer solchen Heizung sicher, dass diese stattgefunden hat und dokumentiert ist.“
Suche
Ingo Hein empfiehlt bei der Suche nach einem qualifizierten Installationsunternehmen für Wärmepumpen den Blick in das Sachkundigen-Register des Verbands der Deutschen Industrie (VDI). „Es zeigt, welche Betriebe eine Schulung durchlaufen haben.“