Nach Darstellung eines Mitarbeiters des Bundeswirtschaftsministeriums hätte die Behörde mutmaßlich illegale Waffenlieferungen in Unruheregionen Mexikos nicht verhindern können.

Stuttgart - Im Prozess um mutmaßlich illegal nach Mexiko exportierte Waffen hat ein Zeuge am Dienstag die Rolle des Bundeswirtschaftsministeriums verteidigt. Man sei bei der Erteilung der Exportgenehmigung für Gewehre der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko dem Votum des Auswärtigen Amts gefolgt, sagte der Ministeriumsmitarbeiter, der viele Jahre in der Exportkontrolle der Behörde tätig war, vor dem Stuttgarter Landgericht.

 

„Einzelne Bewertungen sind uns nicht bekannt gemacht worden und sind auch nicht unsere Baustelle“, sagte der Zeuge zu den Beweggründen des Auswärtigen Amtes, für oder gegen eine Exportgenehmigung zu votieren. Im Kern geht es um die sogenannte Endverbleibserklärung: Das Land, das Waffen bestellt, verpflichtet sich darin schriftlich, diese Waffen nicht in ein Drittland zu exportieren. Im Falle von Mexiko sagte die dortige Beschaffungsbehörde zu, die georderten Waffen nicht in bestimmte mexikanische Bundesstaaten weiterzuleiten, in denen Unruhen herrschten.

Verfahren haben länger gedauert

Diese Endverbleibserklärung habe Heckler & Koch beigebracht - manchmal erst bei Wiedervorlage, denn es habe immer mal wieder Probleme mit der Erteilung der Genehmigungen gegeben, so der Zeuge. Das könne man daraus schließen, dass die Verfahren bisweilen viel länger gedauert hätten als üblich. Es sei dabei um „Menschenrechtsproblematik und Gewaltproblematik“ in Mexiko gegangen, so wie man es in der Presse habe nachlesen können.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie denn das Bundeswirtschaftsministerium überhaupt sicherstelle, dass Waffen nicht dorthin gelangten, wo sie nicht hingelangen sollten, antwortete der Zeuge, das könne nicht sichergestellt werden: „Fott es fott, was weg ist, ist weg, sagt der Rheinländer.“ Es habe jedoch in seinen fast 30 Berufsjahren in der Exportkontrolle nur zwei Fälle gegeben, wo staatliche Endverbleibserklärungen falsch gewesen seien, das andere Land also gelogen habe. Heute könnten deutsche Beamte den Sachverhalt vor Ort überprüfen, wenn das andere Land sich zur nachträglichen Verbleibsinspektionen bereit erkläre. Dieses Instrument jedoch habe es damals noch nicht gegeben.

Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

In dem Verfahren müssen sich fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verantworten. Laut Anklage wurden von 2006 bis 2009 fast 4500 Sturmgewehre vom Typ G36 und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere Unruhe-Regionen Mexikos geliefert, wohin die Waffen gar nicht hätten exportiert werden dürfen. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.