Waffenverbotszone in Stuttgart Waffenverbotszone: Was ist geplant?
Die Stadt und die Polizei setzen auf eine Waffenverbotszone, auch, um Messerstechereien zu unterbinden. Einige Fragen sind noch offen.
Die Stadt und die Polizei setzen auf eine Waffenverbotszone, auch, um Messerstechereien zu unterbinden. Einige Fragen sind noch offen.
Die Waffenverbotszone als Teil des Sicherheitskonzeptes für die Stadt ist am Mittwoch im Gemeinderatsausschuss kritisiert worden. FDP und Linksbündnis sehen es als problematisch an. Doch die Polizei und der Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) setzen auf das Verbot als ein Instrument zur Beruhigung der Lage.
Wann kommt das Verbot? Die Polizei und die Stadt hoffen, dass es noch in diesem Frühjahr – eventuell im Mai – so weit sein wird. Entsprechende Signale habe man vom Innenministerium bekommen, das die rechtlichen Voraussetzungen schaffen muss.
Was ist verboten? In der Diskussion hat es oft den Anschein, es ginge nur um Messer. Aber es sind auch andere Dinge gemeint: jede Art von Schusswaffen und Schreckschusswaffen, Anscheinswaffen, die nicht scharf sind, aber echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sind, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Reizstoffsprühgeräte ohne Zulassungs- oder Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (keine Tierabwehrsprays) und Elektroschocker. Bei Messern sind alle mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Länge von mehr als vier Zentimetern gemeint.
Warum soll es eingeführt werden? Dazu hat der Polizeivizepräsident Markus Eisenbraun dieser Tage eindrückliche Zahlen genannt: Bei der Pressekonferenz zum Sicherheitskonzept für die Sommermonate in der City sagte er, dass von den rund 1000 Straftaten, bei denen Messer im Spiel waren, sich 25 Prozent in der Innenstadt zwischen Oberem Schlossgarten, Stadtgarten, Altstadt und Bahnhof abspielten. Der Stadtgarten sei mit drei Taten als ein neuer Brennpunkt aufgefallen, darunter zwei versuchte Tötungsdelikte. Das Verbot ist Teil des Maßnahmenpakets, das ruhigere Nächte an den Brennpunkten bewirken soll. Mit diesen Zahlen argumentiert auch der Oberbürgermeister: „Die Polizei beobachtet, dass heute in bestimmten Bereichen immer öfter Messer mitgeführt werden“, schildert Nopper die Lage. Zu den von Markus Eisenbraun genannten Zahlen merkte er an, dass fast 50 Prozent der Tötungsdelikte innerhalb der genannten Zone geschehen seien. „In Anbetracht dieser Entwicklung müssen wir zur Tat schreiten. Ich gehe davon aus, dass es mit der Ausweisung von Waffenverbotszonen zu Verbesserungen kommt“, sagt Frank Nopper.
Wann soll das Verbot gelten? Das ist eine der Fragen, die in der Rechtsverordnung noch zu beantworten sein wird. Voraussichtlich geht es um die Nächte der Wochenenden und die Vorabende der gesetzlichen Feiertage.
Wo gilt das Verbot? Die Abstimmungen dazu laufen zwischen der Polizei und der Stadt. Denkbar sind laut der Stadt folgende Bereiche: Parkanlage Oberer und Mittlerer Schlossgarten, Schlossplatz, Kleiner Schlossplatz, Stadtgarten, Klett-Passage und die Zugänge der Haltestellen Charlottenplatz und Schlossplatz.
Wer kontrolliert? Die Polizei und der städtische Vollzugsdienst können aufgrund des Verbots Passanten auf verbotene Waffen kontrollieren. Sie haben auch das Recht, den Besitzern Messer und andere Waffen wegzunehmen.
Welche Konsequenzen hat ein Verstoß? Ein Verstoß gegen das Verbot der Waffen in der dann ausgewiesenen Zone wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und ist mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro bewehrt. Wer im Haushaltswarengeschäft ein Küchenmesser kauft und dieses in der Verpackung in seiner Einkaufstasche oder im Rucksack dabeihat, braucht sich keine Sorgen zu machen – das ist nicht verboten. Der Gesetzgeber spricht hier vom „gerechtfertigten Interesse“ – in diesem Fall das gekaufte Messer nach Hause zu bringen. Der Unterschied ist auch, dass es transportiert und nicht geführt wird: Wer ein Messer führt, hat es zugriffsbereit eingesteckt – das ist verboten.
Wie wurde das Thema in der Vergangenheit diskutiert? Offenbar haben die Entwicklungen den Innenminister Thomas Strobl (CDU) umgestimmt. Noch vor zwei Jahren hatte er sich gegen Waffenverbotszonen ausgesprochen, die damals die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gefordert hatte. Auch Strobls sozialdemokratischer Vorgänger im Amt, Reinhold Gall, war dagegen. In seine Amtszeit fielen die gewalttätigen Auseinandersetzungen unter rockerähnlichen Gruppierungen, auch deswegen war 2015 der Ruf nach solchen Verboten laut geworden. Doch Gall lehnte ab, er setzte auf das Waffengesetz als ausreichende Grundlage.