Der künftige Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn wird voraussichtlich nur mit eingeschränktem Recht in sein neues Amt starten können. Gegen die Oberbürgermeisterwahl sind offenbar Klagen angekündigt worden.

Freiburg - Der künftige Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) wird voraussichtlich nur mit eingeschränktem Recht in sein neues Amt starten können. Gegen die Oberbürgermeisterwahl seien zwei Klagen angekündigt worden, sagte eine Sprecherin des Rathauses am Donnerstag.

 

Horn werde vom Gemeinderat Ende Juni daher vermutlich vorerst nur als sogenannter Amtsverweser gewählt werden können. Er übe sein Amt dann zwar ohne Einschränkung aus. Bei Entscheidungen im Gemeinderat dürfe er jedoch, anders als ein Oberbürgermeister, keine Stimme abgeben. Horn tritt sein Amt am 2. Juli an. Er hatte Anfang Mai gegen den Amtsinhaber Dieter Salomon (Grüne) gesiegt.