Die Bundeszentrale für politische Bildung hat gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Mats zur Europawahl Beschwerde eingelegt. Nach Angaben der Zentrale wurde der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2017 knapp 15,7 Millionen Mal gespielt.

Köln - Die Bundeszentrale für politische Bildung hat wie angekündigt gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Mats zur Europawahl in seiner jetzigen Form Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde sei beim Oberverwaltungsgericht Münster eingegangen, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Mittwochnachmittag. Sie werde jetzt geprüft. Die Entscheidung solle am Donnerstag bekanntgegeben werden.

 

Hier finden Sie den Kommunalomat der Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten

Die Bundeszentrale als Betreiber des Wahl-O-Mats geht damit gegen die Eil-Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vor. Es hatte einem Antrag der Partei „Volt Deutschland“ stattgegeben und beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere Parteien. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen kann, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Der Wahl-O-Mat ist seitdem offline.

Der Wahl-O-Mat versteht sich als Entscheidungshilfe vor allem für junge Wähler und soll zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen. Auf der Seite www.wahl-o-mat.de/europawahl2019 konnte man bisher seine Antworten auf verschiedene politische Fragen mit den Positionen von bis zu acht Parteien abgleichen lassen. Ein Prozentwert zeigt den Grad der Übereinstimmung an. Nach Angaben der Zentrale wurde der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2017 knapp 15,7 Millionen Mal gespielt.