Die Wahlleute zur Bundesversammlung hat der Landtag bisher stets gemeinsam nach Berlin geschickt. Doch die SPD will die AfD nicht dabei haben und trägt keine gemeinsame Liste der Wahlleute für die Bundesversammlung mit.

Stuttgart - Bis zur Kür des neuen Bundespräsidenten am 12. Februar 2017 ist es zwar noch eine Weile hin. Doch der Wahlakt im Reichstagsgebäude gilt als so attraktiv, dass Bewerber für die 1260-köpfige Bundesversammlung schon jetzt Schlange stehen. Da die Hälfte dieser hochmögenden Runde aus den 630 Abgeordneten des Bundestags besteht und somit gesetzt ist, bleibt den Interessenten an einem Berlin-Ticket nur der Weg über die Länder: Auch diesen stehen 630 Wahlleute zu. Wer letztlich zum Zug kommt, bestimmen die Landtage.

 

Baden-Württemberg darf 80 Wahlleute entsenden. Bei der Aufteilung geht es streng nach Fraktionsstärke, das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers liefert dafür die Berechnungsgrundlage. Unter dem Strich benennen somit die Grünen 26, die Christdemokraten 24, die Sozialdemokraten elf und die Liberalen sieben Frauen und Männer, die abstimmen dürfen. Da die AfD nach ihrer sommerlichen Trennungsphase wieder eine einheitliche Fraktion bildet, stellt sie zwölf Wahlleute.

Prominenz jenseits der Politik

In der Regel fährt die Fraktionsspitze zur Bundesversammlung, begleitet von neuen Abgeordneten, die das Berliner Zeremoniell noch nicht erlebt haben. Meist laden die Politprofis auch noch Künstler, Sportler oder Wirtschaftsvertreter dazu ein. So hat die Landtags-FDP, die ihre Liste bereits komplett hat, neben aktiven Mandatsträgern wie Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke auch den Ditzinger Unternehmer Berthold Leibinger als Wahlmann nominiert.

Grüne, CDU und SPD sind erst Anfang Dezember so weit. „Wir führen noch Gespräche“, heißt es etwa bei den Christdemokraten, die ein „erhebliches Gedränge“ auf die freien Plätze registrieren. Denn auch Parteivertreter wollen mit, außerdem gibt es bei der CDU die Tradition, ihre früheren Ministerpräsidenten einzuladen. Damit wären also auch Erwin Teufel, Günther Oettinger und Stefan Mappus gesetzt – sofern sie denn wollen. Auch die AfD hat ihre zwölf Wahlleute benannt und bedient sich dabei komplett aus der eigenen Fraktion: Im Losverfahren seien Christina Baum, Rainer Balzer, Heiner Merz, Lars Patrick Berg, Klaus-Günther Voigtmann, Bernd Gögel, Udo Stein, Thomas Palka, Bernd Grimmer, Carola Wolle, Claudia Martin sowie Fraktionschef Jörg Meuthen nominiert worden, teilte die Fraktion auf Anfrage mit.

Das Plazet für alle Wahlleute erteilt letztlich das Landtagsplenum am 21. Dezember – und da könnte es noch zu Turbulenzen kommen. Denn bisher war es Brauch, dass das Parlament per Akklamation eine gemeinsame Liste der Wahlleute verabschiedet hat. Doch daraus wird diesmal nichts.

SPD hat Filbinger-Trauma

„Wir werden keinen gemeinsamen Wahlvorschlag mittragen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Reinhold Gall, unserer Zeitung. Seine Fraktion wolle vielmehr CDU, Grüne und FDP dafür gewinnen, eine gemeinsame Liste ohne AfD zu verabschieden. Als Grund nennt Gall die Sorge, dass die AfD „Leute nach Berlin schickt, die wir nicht mittragen können“ oder die in der Bundesversammlung provozieren. Die jüngsten Landtagssitzungen hätten Anlass zu dieser Sorge gegeben. Die SPD ist ein gebranntes Kind: Als sie 2004 einer gemeinsamen Wahlliste zustimmte, befand sich darauf auch der von der CDU nominierte frühere Ministerpräsident Hans Filbinger. Die Bundes-SPD distanzierte sich daraufhin von diesem Wahlverhalten – wegen Filbingers nationalsozialistischer Vergangenheit.

AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen sieht darin einen weiteren Schritt der Ausgrenzung: „Während SPD und Grüne Toleranz predigen, zeigen sie sich selbst von ihrer intolerantesten Seite“, sagte er unserer Zeitung. Die Verweigerung einer gemeinsamen Liste der Wahlleute sei ebenso infam wie lächerlich und führe die „Altparteien“ noch weiter ins Abseits. Gall wiederum argumentiert, auch in früheren Bundesversammlungen hätten mehrere Länder auf gemeinsame Listen verzichtet.

Möglicherweise hat die AfD sogar einen Vorteil, wenn getrennte Listen einreicht werden: Denn dann kommt laut Gesetz bei der Zuteilung der Wahlleute ein anderes Berechnungsvefahren zur Anwendung: das nach d’Hondt. So könnte am Ende für die AfD 13 statt zwölf Wahlleute herausspringen. Gall: „Das würde ich in Kauf nehmen.“