Weil die Kandidatin der AfD, Mariana Harder-Kühnel, auch in ihrem dritten Anlauf bei der Wahl zur Vizepräsidentin des Bundestags gescheitert ist, will die Partei nun juristische Schritte einleiten.

Berlin - Nach dem abermaligen Scheitern ihrer Kandidatin bei der Wahl ins Amt der Bundestagsvizepräsidentin will die AfD die Situation rechtlich prüfen lassen. Es gehe darum zu prüfen, um die Entscheidungen, die das nicht voll besetzte Präsidium treffe, überhaupt legal seien, sagte der Fraktionschef Alexander Gauland am Donnerstag im Bundestag. Das Präsidium entscheidet unter anderem über Beamtenbeförderungen.

 

Außerdem will die Fraktion ihre Ankündigung wahr machen, künftig so oft wie möglich einen neuen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten zur Wahl zustellen. „Die anderen Abgeordneten haben sich keinen Gefallen getan“, sagte die Fraktionschefin Alice Weidel am Donnerstag. Die AfD solle ausgegrenzt und an demokratischen Prozessen nicht beteiligt werden, so Gauland.

Die AfD-Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel war am Donnerstag bei der Wahl zur Vizepräsidentin auch im dritten Anlauf durchgefallen. In der geheimen Abstimmung erhielt die 44-Jährige lediglich 199 Ja-Stimmen. 423 Parlamentarier stimmten mit Nein, 43 enthielten sich. Damit verhallten auch die Appelle der Kandidatin an die anderen Abgeordneten, sich wenigstens zu enthalten und ihr auf diesem Wege den Posten zu sichern.

Fraktion verlässt Plenum mit demonstrativer Empörung

Im dritten Wahlgang hätte dies die Chancen Harder-Kühnels sehr erhöht, da lediglich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig gewesen wäre. Harder-Kühnel erhielt in der Summe mindestens 108 Stimmen aus anderen Fraktionen. Das Abstimmungsverhalten zeigt, dass die Aussagen der Fraktionschefs von Union und FDP, welche noch vor der Wahl erklärt hatten, die Politikerin zu wählen, wenig Einfluss auf das jeweils eigene Lager hatte. Die Fraktion der AfD reagierte mit demonstrativer Empörung und verließ das Plenum mitten in der Debatte zu einem anderen Tagesordnungspunkt. Zuvor hatte die Mehrheit des Parlaments dagegen gestimmt die Sitzung sofort zu unterbrechen. Mit der üblichen Sitzungsunterbrechung nach Ende des Tagesordnungspunktes wären die Fraktionen einverstanden gewesen.

Das Scheitern Harder-Kühnels ist das sechste Mal in Folge, dass die AfD mit ihrem Kandidaten für das Amt unterliegt. Zu Beginn der Legislaturperiode war der Abgeordnete Albrecht Glaser in drei Wahlgängen durchgefallen. Dann hatte die Fraktion ein Jahr abgewartet, bevor sie im vergangenen November die neue Kandidatin zum ersten Mal zur Wahl stellte.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages steht jeder Fraktion ein Sitz im Präsidium des Parlaments zu. Die Abgeordneten sind allerdings in ihrer Entscheidung individuell frei. Es ist nicht das erste Mal, dass eine Fraktion Schwierigkeiten hat, ihren Kandidaten durchzusetzen. Im Fall der einstigen PDS scheiterte 2005 der Abgeordnete Lothar Bisky in drei Wahlgängen. Als die Fraktion dann Petra Pau zur Wahl stellte, wurde diese gewählt.