Nun dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen im Südwesten. Mit dem neuen Wahlrecht sollen mehr Jüngere an die Urnen und mehr Frauen ins Parlament gebracht werden. Aber nicht alle sind überzeugt von der Reform.

Jahrelang wurden Vorschläge diskutiert, geändert und wieder verworfen. Grüne und CDU gerieten wegen des Themas in der vergangenen Legislaturperiode sogar an den Rand der Regierungskrise. Nun ist es endlich soweit: Der baden-württembergische Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD die Reform des Wahlrechts. Grünen-Politiker Oliver Hildenbrand sprach im Plenum von einem „historischen Tag“. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach gar von der tiefgreifendsten Reform seit Bestehen des Landes.

 

Was ändert sich genau?

Wie schon bei Kommunalwahlen dürfen künftig 16- und 17-Jährige auch den Landtag wählen, zwei Jahre früher als bislang. Für diesen Punkt der Reform wird eine Zweidrittelmehrheit im Landtag benötigt, weshalb sich die grün-schwarze Landesregierung die SPD als Oppositionspartei ins Boot holen musste. Aber mit dem neuen Wahlrecht sollen nicht nur mehr Jüngere an die Urnen, sondern vor allem mehr Frauen ins Parlament gebracht werden.

Warum das? Sitzen denn keine Frauen im Landtag?

Doch, aber längst nicht genug - gemessen an ihrem Anteil in der Bevölkerung. 45 Frauen sitzen im Parlament. Der Frauenanteil beträgt damit rund 30 Prozent. Bei den Grünen ist das Verhältnis fast ausgeglichen, bei der AfD hingegen sind es 16 Männer und eine Frau. Über viele Jahre bildete der Landtag von Baden-Württemberg beim Frauenanteil das Schlusslicht unter den Landesparlamenten. Das neue Wahlrecht soll das Plenum weiblicher machen.

Was hat der Frauenanteil mit dem Wahlrecht zu tun?

Zuständig für die Kandidatenaufstellung zur Landtagswahl sind bislang die Parteien in den Wahlkreisen. Kritiker des bisherigen Systems sagen, dass an der Basis vor Ort oft die „Platzhirsche“ nominiert werden - das sind meist Männer. Die Reform gibt nun den Landesparteien durch die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Künftig haben die Bürger bei der Landtagswahl wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen.

Wofür stimme ich dann künftig genau?

Mit der Erststimme wird der Wahlkreis-Kandidat oder die Wahlkreis-Kandidatin direkt gewählt. Die betreffende Person wird weiter von den Kreisparteien vor Ort aufgestellt. Die Zweitstimme geht an eine Partei. Die Partei stellt dafür auf Parteitagen eine Landesliste auf - dadurch kann sie Einfluss darauf nehmen, wer vorne steht und in den Landtag einzieht.

Die FDP stellte sich quer bei der Reform, warum?

Die Liberalen sind zwar nach eigenen Angaben auch für die Absenkung des Wahlalters und für ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht. Sie befürchten allerdings - wie auch der Bund der Steuerzahler - durch die Reform eine weitere Aufblähung des Landtags. Denn wie der Bundestag wächst auch der Landtag stetig weiter. Nach jeder Wahl werden neue Stühle im Plenum montiert, es wird immer enger im Saal. 154 Abgeordnete sind es schon.

Wie setzt sich der Landtag bislang aus dem Wahlergebnis zusammen?

Die eine Stimme der Wähler wurde bislang auch für die proportionale Sitzzuteilung einer Partei im Landtag gezählt. Das Parlament hat eine Sollgröße von 120 Abgeordneten. 70 Sitze gehen an die Gewinner der Wahlkreise. Weitere 50 Sitze sind Zweitmandate für die „besten Verlierer“, also für die Kandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Kandidaten ihrer Partei in einem Regierungsbezirk die meisten Stimmen erhalten haben.

Wieso hocken dann 154 Abgeordnete im Landtag, nicht 120?

Weil das Parlament über Überhang- und Ausgleichsmandate deutlich größer wird als die Sollgröße. Überhangmandate kommen zustande, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht. Dadurch entstehende Ungleichgewichte werden dann wieder durch Ausgleichsmandate kompensiert - was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt.

Und wie läuft das nun künftig ab?

Nun hängt die Stärke der Parteien im Landtag vom Wahlergebnis bei den Zweitstimmen ab - wie beim Bundestag eben. Es bleibt bei 70 Wahlkreisen, die Sieger der Kreise ziehen wie gewohnt ein. Die 50 weiteren Mandate werden über die Landesliste vergeben. Kritikern zufolge wird das neue Zwei-Stimmen-System aber das Wahlverhalten ändern und durch Stimmensplitting zu noch mehr Überhang- und Ausgleichsmandate führen. Der FDP pochte daher auf eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60.

Gibt es sonst Kritik an der Reform?

Ja, mitunter wird auch eine Zunahme der Macht der Parteivorstände befürchtet. Der AfD-Abgeordnete Anton Baron bezeichnete die Reform am Mittwoch gar als „politische Schande und Heuchelei“. Auch der SPD-Politiker Gernot Gruber stimmte gegen die Reform, er sprach von einer Machtverschiebung von den Wählern hin zu den Landesvorständen und Landesparteitagen der Parteien. Abgeordnete mit Zweitmandat seien künftig in erster Linie ihren Landesparteien, nicht mehr den Wählern in den Wahlkreisen Rechenschaft schuldig. Das fördere die Politikverdrossenheit.