Wahldebakel geht in nächste Instanz Muss die chaotische Waiblinger Kommunalwahl wiederholt werden?

, aktualisiert am 20.05.2026 - 09:26 Uhr
Bei der Kommunalwahl 2024 in Waiblingen lief einiges verkehrt. Nach einer Klageabweisung vor dem Verwaltungsgericht wollen der Rechtsanwalt Roland Kugler (links) und seine Mandanten Friedrich Kuhnle und Alfonso Fazio in Berufung gehen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski/Gottfried Stoppel (Symbolbild)

Die chaotischen Zustände bei der Kommunalwahl 2024 in Waiblingen werden wohl den Verwaltungsgerichtshof beschäftigen. Denn zwei Stadträte scheuen den Gang in die nächste Instanz nicht.

Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat die Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Gemeinde- und Ortschaftsratswahl der Stadt Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) aus dem Jahr 2024 abgewiesen. Damit ist das damalige Wahlergebnis gültig – vorerst, denn die beiden klagenden, ehemaligen Stadträte Friedrich Kuhnle und Alfonso Fazio sind wild entschlossen, dieses Urteil, das auf einer ihrer Meinung nach „nicht mehr zeitgemäßen“ Entscheidung aus dem Jahr 1964 fußt, in der nächsten Instanz beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim anzufechten. Unterstützt werden sie dabei von ihrem Rechtsanwalt Roland Kugler, der den Gang in die nächsthöhere Instanz ebenfalls nicht scheut. Er erkennt einen Präzedenzfall und hofft beim VGH auf „eine Klärung für die Zukunft – nicht nur für Waiblingen“.

 

Was sich die verantwortlichen Mitarbeiter der Waiblinger Stadtverwaltung seinerzeit bei der Organisation der Superwahl am 9. Juni 2024 an Fehlern geleistet hatten, dürfte wohl einmalig sein. Nur etwa 20.400 der rund 40.000 Wahlberechtigten hatten ihre umfangreichen Unterlagen – an jenem Tag standen Gemeinderats-, Ortschaftsrats-, Kreistags-, Regionalrats- sowie Europawahl an – erst am späten Samstagabend vor der sonntäglichen Wahl aus ihrem Briefkasten holen können – einige sogar erst am Morgen der Wahl. Etwa 9400 Personen waren gänzlich ohne Stimmzettel geblieben.

Chaos bei der Wahl: Zahl ungültiger Stimmzettel nahm extrem zu

Entsprechend chaotisch war der Urnengang verlaufen. Für die vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürger war es nicht mehr möglich, die Stimmzettel in Ruhe zu Hause auszufüllen. Das führte zu langen Wartezeiten vor den Wahllokalen, angesichts der vielen Stimmzettel und Umschläge zu Hektik in den Wahlkabinen und zu eilig im Freien ausgefüllten Stimmzetteln – eine der Folgen: Im Vergleich zur Wahl fünf Jahre zuvor nahm die Zahl der ungültigen Stimmzettel in Waiblingen um mehr als 50 Prozent zu.

Die ehemaligen Stadträte Friedrich Kuhnle (Demokratische Freie Bürger/Freie Wähler) und Alfonso Fazio (Alternative Liste) waren über die Zustände schon am Tag der Wahl entsetzt. Diese haben ihrer Ansicht nach das Wahlergebnis massiv beeinträchtigt. Deshalb legten sie gegen die Gültigkeit der Gemeinde- und Ortschaftsratswahl Widerspruch beim als Aufsichtsbehörde zuständigen Regierungspräsidium (RP) ein, welches diesen jedoch zurückwies. In der Folge klagten sie vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Baden-Württemberg, in diesem Fall vertreten durch das RP.

Nach der desaströsen Wahl in Waiblingen hatten Friedrich Kuhlne (links) und Alfonso Fazio die notwendigen Unterschriften für eine Anfechtung der Wahl schnell beisammen. Foto: Dirk Herrmann/Archiv

Wäre Sabine Mühlenbruch, die Vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichts Stuttgart, in Waiblingen wahlberechtigt, hätte sie „wohl auch für die Anfechtung unterschrieben“, wie sie in der Verhandlung am vergangenen Mittwoch bekannte. Doch müsse sie den Fall „rechtlich bewerten“. Und dabei berief sie sich in der Verhandlung und offenbar auch bei ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus dem Jahr 1964 (!) – ebenso wie das Regierungspräsidium und der Rechtsanwalt Reinhard Heer, Vertreter der Stadt Waiblingen.

Demnach führten solche, wie in Waiblingen unterlaufene Fehler bei der Organisation nicht zur Ungültigkeit der Wahl. Es sei „keine wesentliche Vorschrift“, Wahlunterlagen binnen einer bestimmten Frist zuzustellen. Für Friedrich Kuhnle eine „Altertums-Entscheidung“. Das Urteil aus dem Jahr 1964 mit einer überschaubaren Wahl sei nicht vergleichbar mit der „Superwahl“ vom 9. Juni, die zwingend einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Zustellung der Wahlunterlagen benötigt hätte.

„Wir leben schließlich nicht unter einer Glaskuppel“ – Berufung geplant

Kuhnles und Fazios Rechtsanwalt Roland Kugler sieht es genauso. Die Entscheidung des VG, die er an diesem Montagvormittag telefonisch abgefragt habe, sei nach dem Verlauf der Verhandlung am vergangenen Mittwoch zwar „wenig überraschend“. Doch Gesetze und rechtliche Entscheidungen – in diesem Fall mehr als 60 Jahre alt – müssten an tatsächliche, aktuell existierende Gegebenheiten angepasst werden: „Wir leben schließlich nicht unter einer Glaskuppel.“

Er warte nun auf die schriftliche Zustellung des Urteils samt Begründung, was „mindestens ein bis zwei Wochen dauern dürfte“. Danach will er mit seinen Mandanten gegen die Entscheidung Berufung einlegen und vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

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