Wahlgesetz Steht die Gültigkeit der Kommunalwahl auf dem Spiel?

16-Jährige sollen in Zukunft auch für kommunale Ämter kandidieren dürfen. Foto: imago/McPHOTO/imago stock&people

Gegen die am Mittwoch geplante Verabschiedung des geänderten Kommunalwahlrechts gibt es zahlreiche rechtliche Bedenken.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Am Mittwoch soll der baden-württembergische Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlrechts verabschieden. Dafür zeichnet sich eine Mehrheit ab. Kernpunkte sind die Absenkungen des passiven Wahlrechts und des Alters, von dem an man in Baden-Württemberg zum Bürgermeister gewählt werden kann: Ministerpräsident Winfried Kretschmann will das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunalen Gremien von 18 auf 16 Jahre und das für Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre senken. Zusätzlich soll es in Zukunft möglich sein, auch nach dem 68. Lebensjahr als Bürgermeister zu kandidieren.

 

Gegen die Pläne für das Bürgermeisteramt gibt es eher generelle Bedenken. Vorrangig drehen diese sich um die Frage, ob Kandidaten mit 18 Jahren schon ausreichend Lebens- und Führungserfahrung mitbringen, um das wichtigste kommunale Amt verantwortungsvoll ausüben zu können. Gegen die Absenkung des Mindestalters für Gemeinde-, Kreis- und Regionalräte äußern einige Experten aber erhebliche rechtliche Bedenken.

Steffen Jäger betont die besondere Bedeutung von Kommunalwahlen

In einer Anhörung des Innenausschusses hat Steffen Jäger, der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, als Sprecher der Kommunalen Landesverbände die gemeinsame Position von Gemeinde-, Landkreis- und Städtetag sowie des Verbands baden-württembergischer Bürgermeister vorgestellt: „Unstreitig wird das Land mit dieser Änderung verfassungsrechtliches Neuland betreten.“

Es gebe dabei viele Fragen, die zunächst „belastbar geklärt“ sein müssten, damit die Kommunalwahl im kommenden Jahr, bei dem das neue Gesetz erstmals angewendet werden soll, auch gültig sein könne. Steffen Jäger: „Denn das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie und in die Funktionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz demokratischer Institutionen muss immer wieder aufs Neue gewonnen und bestärkt werden. Eine Kommunalwahl hat hierfür eine große Bedeutung.“ Im gemeinsamen Papier der kommunalen Spitzenverbände heißt es weiter: „Wir haben große Sorge, dass die angedachte Herabsetzung des Mindestalters mit derart vielen rechtlichen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden ist“, dass die Gültigkeit der Kommunalwahl im kommenden Jahr auf dem Spiel stehe. Das müsse unbedingt verhindert werden.

Neben vielen Detailfragen, etwa, ob minderjährige Gemeinderäte die Gemeinderatsprotokolle überhaupt unterschreiben dürften, gehe es auch um Grundsätzliches: Bei minderjährigen Gemeinderatsmitgliedern werde der Grundsatz des freien Mandats zwangsläufig mit den Regelungen des Minderjährigenschutzes und den Elternrechten kollidieren: „Wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes und dessen Umgang mit anderen Personen bestimmen dürfen, wie kann dann sichergestellt werden, dass die Eltern nicht auch Einfluss auf die Gemeinderatstätigkeit des Kindes nehmen?“ heißt es in der Stellungnahme. Ungeklärt sei auch, wie ein Minderjähriger sein Mandat frei ausüben könne, wenn seine Eltern ihm „die Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung gar im Einzelfall schlicht verbieten?“

Die Gleichwertigkeit der Stimme könnte nicht gewährleistet sein

Einzelne Veranstaltungen könnten zudem mit der Schulpflicht der minderjährigen Kommunalpolitiker kollidieren. Tatsache sei auch, dass Minderjährige nicht Aufsichtsräte einer GmbH oder eine Aktiengesellschaft sein dürfen. Das führe dazu, dass die Gleichwertigkeit der Stimme nicht gewährleistet werden könne.

Trotz solcher Bedenken stehen die großen Fraktion im Landtag zumindest mehr oder minder geschlossen hinter dem Gesetzentwurf. Swantje Sperling, die kommunalpolitische Sprecherin der Grünen, spricht von einem „klaren Statement gegen Altersdiskriminierung“. Die Reform führe zu „mehr Vielfalt und mehr Teilhabe in den Räten“. Die CDU erhofft sich eine bessere Einbindung junger Menschen in die Kommunalpolitik. So habe man es im Koalitionsvertrag vereinbart, den man nun umsetze.

„Rechtliche Probleme viel ernster und genauer untersuchen“

Auch die SPD signalisiert Zustimmung. SPD-Sprecher Sascha Binder plädiert aber dafür, dass die Landesregierung die „rechtlichen Probleme, die sich aus diesem Schritt ergeben könnten, viel ernster und genauer untersuchen“ müsse. Die FDP wiederum begrüßt zwar die Einbindung junger Menschen in kommunalpolitische Entscheidungen, hält den nun konkret eingeschlagenen Weg aber für untauglich. Insbesondere die Frage des Jugendschutzes müsse dabei zunächst geklärt werden.

Rechtliche Einschätzungen zur Absenkung des passiven Wahlalters

Wählen
In der Anhörung des Innenausschusses hat Arne Pautsch, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg, erklärt, dass die geplante Absenkung des Wahlalters juristisch stimmig sei, vor allem weil es sich um einen Wert von Verfassungsrang, der Allgemeinheit der Wahl und damit verbunden dem Demokratieprinzip handele.

Kandidieren
Professor Peter Kothe, der Präsident des Anwaltsverbands Baden-Württemberg, führte aus, dass die Arbeitsbelastungen durch das politische Amt – im Schnitt zwischen 35 und 80 Stunden pro Monat – so groß sei, dass eine solche Tätigkeit für 16-Jährige mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz schwerlich zu vereinbaren sei. Dieser gebe eindeutig zeitliche Begrenzungen für die Inanspruchnahme von Jugendlichen vor. (hol)

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