Zwei Organisationen mit gleichen Namen: bei der Bundestagswahl am Sonntag könnte sich mancher Wähler wundern, für welche Freien Wähler er denn da stimmen kann. Auch viele Politiker stören sich an der Namensdopplung – rechtlich ist sie aber völlig in Ordnung.

Ludwigsburg - Wenn die Wähler im Landkreis am Sonntag auf ihren Stimmzettel blicken, werden dort neben den Kandidaten der großen Parteien auch weniger bekannte Bewerber stehen: Im Wahlkreis Ludwigsburg tritt zum Beispiel der Ingenieur Günther Frölich aus Weissach an, im Wahlkreis Neckar-Zaber Harald Kubitzki aus Untergruppenbach. Beide kandidieren für die Freien Wähler – womit die Freien Wähler ein Problem haben.

 

Denn Frölich und Kubitzki sind Mitglieder der Freie-Wähler-Partei, deren Landesvereinigung es seit 2010 gibt. Das Logo zeigt einen blauen Schriftzug mit gelber Sonne. Seit knapp sieben Jahren streiten sich diese Freien Wähler mit jener Organisation gleichen Namens, deren Mitglieder in vielen Gemeinderäten sitzen. Hierzulande heißt deren Zusammenschluss „Landesverband der Freien Wähler Baden-Württembergs“, hat ein Logo mit schwarz-gelben Balken – und will mit der Partei nichts zu tun haben. Man „distanziere sich klar“, schreibt der Vorsitzende des Ludwigsburger Kreisverbands, Remsecks Erster Bürgermeister Karl-Heinz Balzer, nun in einer Pressemitteilung. Viele Bürger seien verunsichert, welche Freien Wähler denn am Sonntag auf dem Stimmzettel stehen würden – und das ärgert den Kreisverband: 2010 habe man klar entschieden, keine Partei werden zu wollen und nicht bei Landes-, Bundes- oder Europawahlen anzutreten. Damals kam es zum bis heute bestehenden Bruch mit den Namensvettern der Vereinigung. Auch eine Kooperation mit der Partei lehnt der Landesverband kategorisch ab.

Kein Kontakt zwischen Partei und Landesverband

Für Bernd Barutta, Sprecher der Freien-Wähler-Partei im Land, ist diese Haltung nicht nachvollziehbar. In einem Brief haben er und der Landeschef Klaus Wirth-wein sich an die Namensbrüder gewandt: Eine Kontaktsperre, wie sie der Landesverband aufrechterhalte, entspreche nicht den demokratischen Gepflogenheiten, heißt es darin. Vielmehr sei die Partei zum Dialog bereit, man habe keine „Vereinnahmung“ des Landesverbands im Auge. Eine Antwort auf den Brief, sagt Barutta, habe seine Partei bis jetzt nicht erhalten.

Für den Kandidaten Barutta ist der Konflikt im Wahlkampf ein „Klotz am Bein“. Ständig würde die Namensdopplung thematisiert, statt das über die Inhalte seiner Partei gesprochen werde. In den 15 anderen Bundesländern gebe es einen solchen Streit jedenfalls nicht. Der Konflikt schwelt auch deshalb, weil beide Seiten den Namen Freie Wähler zu Recht tragen: So jedenfalls entschieden es mehrere Gerichte, die sich in den vergangenen Jahren mit der Namensdopplung beschäftigten.

Landgericht: Namensdopplung ist in Ordnung

Schon 2010 klagte der Landesverband gegen die Partei, die den Namen aus seiner Sicht zu Unrecht führte – und unterlag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Da die lokal verankerten Vereine eben keine Partei seien, könnten sie keine andere Partei gleichen Namens auffordern, ihren Namen abzulegen. Dies sei nur im Verhältnis zwischen zwei politischen Parteien möglich. Vor allem aber seien die Worte „Freie Wähler“ nicht namensrechtlich zu schützen, zu sehr seien sie aus der Alltagssprache entnommen. Die Richter verwiesen auf das Beispiel Die Grünen. Hier handele es sich um eine Farbbezeichnung, die nicht rechtlich geschützt werden könne. Bestätigt wurde dieses Urteil vom Oberlandsgericht Nürnberg (OLG): Eine Berufung gegen die Entscheidung der Landesrichter sei aussichtslos, schrieb das OLG.

Der Ärger kocht deshalb rund um Ludwigsburg hoch, weil in beiden Wahlkreisen ein Kandidat für die Freien Wähler antritt – im Gegensatz zu anderen Stimmgebieten. Insgesamt besetzt die Freie-Wähler-Partei nur 16 der landesweit 37 Wahlkreise. In der Region Stuttgart fanden sich neben Frölich und Kubitzki keine weiteren Bewerber.