Wahlkampf in Filderstadt Hier ist plakatieren gar nicht erlaubt
Direkt an Kreuzungen dürfen die Parteien nicht für sich werben und tun es dennoch – beispielsweise an der Schinderbuckelkreuzung in Filderstadt. Das ist ein besonders verzwickter Fall.
Direkt an Kreuzungen dürfen die Parteien nicht für sich werben und tun es dennoch – beispielsweise an der Schinderbuckelkreuzung in Filderstadt. Das ist ein besonders verzwickter Fall.
Anlässlich der Bundestagswahl wird auch an Stellen plakatiert, an denen gar nicht plakatiert werden dürfte. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Schinderbuckelkreuzung in Filderstadt. Wobei dieser Fall etwas verzwickter ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Aber der Reihe nach.
An dieser Kreuzung am Ortseingang von Bonlanden stehen gleich drei Großflächenplakate: FDP, SPD und CDU werben dort um die Wählergunst. Erlaubt ist das so nicht. „Da es sich bei der Schinderbuckelkreuzung um einen Kreuzungsbereich handelt, war das Aufstellen von Werbeanlagen dort noch nie zulässig“, teilt Andrea Wangner, Sprecherin des Landratsamtes Esslingen, dazu zunächst mit. Das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer darf durch Plakate nicht eingeschränkt werden. Deshalb dürfen die Hinweistafeln auch nicht an Einmündungen, in Kurven, an Ampeln, an Verkehrszeichen und an Zebrastreifen aufgestellt werden.
„An dieser Kreuzung ist es leider immer wieder so, dass sich einige Parteien nicht an die Vorgaben halten“, heißt es aus dem Kreisstraßenbauamt weiter. Dies führe immer wieder zur Verärgerung bei den Parteien, die sich an die Regelungen halten. Beispielsweise bei den Filderstädter Grünen: Bereits bei der Europawahl habe die CDU diese Regeln ignoriert, moniert der Grünen-Ortsverband. Nun stehe an derselben Stelle ein CDU-Plakat. Ein Großflächenplakat der SDP und der FDP habe sich – unzulässigerweise– auch noch dazugesellt.
„Die Parteien werden angeschrieben und zum unverzüglichen Abbau aufgefordert“, beschreibt die Pressesprecherin das übliche Vorgehen. Werde dem nicht nachgekommen, werden die Plakate abgebaut oder an Ort und Stelle umgelegt. An der Schinderbuckelkreuzung ist dennoch beides bisher nicht geschehen. Denn auf fremden Grundstücken dürften die Mitarbeitenden des Straßenbauamts nichts abbauen und diese im Grunde nicht betreten.
Die Kreuzung gehört dem Bund, zuständig ist das Landratsamt, klärt der Filderstädter Ordnungsamtsleiter Jan-Stefan Blessing auf. Unter dem Grünstreifen an der Kreuzung fließe aber ein städtischer Bach. FDP, SPD und CDU haben im Vorfeld der Wahl bei der Stadt angefragt, ob sie auf jenem Grünstreifen plakatieren dürfen und auch eine Skizze erhalten, wo die städtischen Flächen liegen, dann aber ihre Plakate 30 Meter zu weit weg von Bonlanden aufgestellt, erläutert Blessing. Die Parteien werden die Tage von der Stadt aufgefordert werden, ihre Schilder umzusetzen. Ob Letzteres noch vor dem Wahltag geschieht, ist offen.