Direkt an Kreuzungen dürfen die Parteien nicht für sich werben und tun es dennoch – beispielsweise an der Schinderbuckelkreuzung in Filderstadt. Das ist ein besonders verzwickter Fall.

Anlässlich der Bundestagswahl wird auch an Stellen plakatiert, an denen gar nicht plakatiert werden dürfte. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Schinderbuckelkreuzung in Filderstadt. Wobei dieser Fall etwas verzwickter ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Aber der Reihe nach.