Wahlpanne in Waiblingen Regierungspräsidium rät von Einspruch gegen Wahl ab

In Ruhe die Kreuzchen machen – dafür fehlte so manchem bei der Kommunalwahl in Waiblingen die Muße angesichts von Warteschlangen in einigen Wahllokalen. Foto: Gottfried Stoppel

Die Aufsichtsbehörde verschickt Briefe an Waiblinger, welche die Kommunalwahl angefochten haben. Darin heißt es, der Einspruch habe wenig Erfolgschancen, außerdem fielen Kosten an. Die Betroffenen sind empört. Manche geben zähneknirschend klein bei.

Einige Waiblingerinnen und Waiblinger haben Post vom Regierungspräsidium (RP) Stuttgart erhalten. Alle Angeschriebenen sind mit den Vorkommnissen rund um die Kommunalwahl in Waiblingen nicht einverstanden, sie hatten Einspruch erhoben und die Wahl angefochten. In dem Schreiben, dessen Inhalt bei den Angeschriebenen größtenteils gleich lauten dürfte, teilt die Aufsichtsbehörde etwas verklausuliert mit, dass sie einer Anfechtung der Wahl wenig Chancen einräumt.

 

Das klingt dann so: „Da Ihr Einspruch voraussichtlich kostenpflichtig von uns zurückzuweisen wäre, geben wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, Ihren Einspruch bis zum 26. Juli schriftlich zurückzunehmen.“ Sollte dies nicht der Fall sein, müsse man über den Einspruch „gegebenenfalls kostenpflichtig entscheiden“. In welcher Höhe diese Kosten sich bewegen, wird nicht erwähnt.

Keine Anhörung, sondern „eine Einschüchterung“

„Das ist keine Anhörung, sondern eine Einschüchterung“, sagt Alfonso Fazio, Gemeinderat und einer derjenigen, die die Wahl anfechten, empört. Er bezieht sich auf die jüngste Ankündigung des Regierungspräsidiums, man werde nach Eingang der Stellungnahme der Stadt Waiblingen und vor einer Entscheidung diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, anhören.

Dass ein Bescheid der Behörde offenbar mit Kosten verbunden ist, schrecke die Menschen ab, sagt Fazio und vermutet, dahinter stecke Kalkül: „Die Leute sollen Angst bekommen und ihren Einspruch zurückziehen.“ Tatsächlich haben manche, die der Redaktion namentlich bekannt sind, ihren Einspruch inzwischen schriftlich revidiert. „Unfreiwillig“, wie ein Teil von ihnen betont, aus Furcht vor den möglichen finanziellen Folgen. Mangels finanzieller Mittel sei auch an ein Gerichtsverfahren nicht zu denken, berichtet ein Betroffener und klagt: „Ich fühle mich erpresst.“

Vorkommnisse beeinflussten Einstellung zu Staat und Demokratie

Der Waiblinger Wolfgang Hördt sagt, die Wahlpanne sei „ein Thema, das ich so nicht in der Republik erwartet hätte“. Am 9. Juni war er als Wahlhelfer im Einsatz – vermutlich zum letzten Mal. Denn das Erlebnis bleibt ihm äußerst negativ im Gedächtnis. „Ich habe mehrfach erlebt, dass Menschen frustriert waren, weil sie nicht wählen konnten und enttäuscht das Wahllokal verlassen haben.“

Auch die Antwort des Regierungspräsidiums auf die Argumente für die Anfechtung und die „rein formale Sicht“ der Behörde geht dem Waiblinger gegen den Strich. Ist er doch überzeugt, dass das Handeln der Behörden die Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zum Staat und zur Demokratie beeinflusst – in diesem Fall negativ.

Das Regierungspräsidium sehe es offenbar als seine Aufgabe, die Kommunen in Schutz zu nehmen und Beschwerden möglichst abzuweisen, sagt Friedrich Kuhnle. Der ehemalige Gemeinderat hat sich auch über das Schreiben sehr geärgert. Er und Alfonso Fazio hatten bei ihrem Einspruch, dem sie mehr als 300 Unterschriften von erzürnten Waiblingern beilegten, beispielsweise vorgebracht, ein Großteil der Wahlberechtigten habe die Stimmzettel noch nicht einmal am Tag vor dem Wahltag erhalten – entgegen den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes. Dieses besagt: „Die Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte und der Kreisräte werden den Wahlberechtigten zur persönlichen Stimmabgabe spätestens einen Tag vor dem Wahltag zugesandt.“

Ein Urteil von 1964 dient als Argument

Das Regierungspräsidium argumentiert, es gebe zwar eine Vorschrift über die Zusendung der Stimmzettel, bei dieser handle es sich aber nicht um eine „wesentliche Vorschrift“, weshalb ein Verstoß „die Ungültigkeit einer Wahl grundsätzlich nicht begründen kann“. Zitiert wird dazu ein Urteil aus dem Jahr 1964. Demnach sei die Vorabzusendung nur eine „Nützlichkeitsregel“, um das komplizierte Ausfüllen zu Hause zu ermöglichen und einen raschen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Ein Wahlberechtigter, so das Urteil, könne Stimmzettel aber auch vor Ort erhalten und ausfüllen: „Seine Entscheidungsfreiheit wird dadurch nicht berührt.“

Daher sei ein Verstoß gegen diesen Abschnitt des Kommunalwahlgesetzes „für sich allein für die Gültigkeit der Wahl nicht von Belang“, zitiert das RP. Wolfgang Hördt hingegen findet, ein vor 60 Jahren gefälltes Urteil könne ja wohl nicht die Lebensumstände im Jahr 2024 abbilden.

Im RP-Schreiben heißt es zudem, die Wahlberechtigten hätten sich auch ohne vorab zugestellte Wahlzettel mit den Wahlvorschlägen vertraut machen können. Denn die Kandidatenlisten seien vorab im Amtsblatt „Stauferkurier“ veröffentlicht worden. Das war tatsächlich der Fall – am 11. April. „Wer bewahrt so etwas denn bitte bis zum 9. Juni auf?“ fragt Friedrich Kuhnle. Zum Vorwurf, es sei zu Verstößen gegen das Wahlgeheimnis gekommen, weil Wahlberechtigte ihre Stimmzettel vor der Tür ausfüllten, heißt es in dem Schreiben, das sei nicht der Fall. Denn das Wahlgeheimnis werde dadurch gewahrt, dass Stimmzettel „erst in den Wahlkabinen in den Stimmzettelumschlag gesteckt werden“.

Welche Wartezeiten sind zumutbar?

Auch Warteschlangen dürften laut der Einschätzung des RP keinen Fehler darstellen, der zur Ungültigkeit der Wahl führt. Es existieren laut RP nämlich keine Vorgaben dazu, welche Wartezeiten zumutbar sind. Der Anteil der ungültigen Stimmzettel bewege sich in einem normalen Rahmen: „In vielen Kommunen in Baden-Württemberg liegt die Quote noch höher.“ Das Fazit der Aufsichtsbehörde: „Eine Wahlanfechtung dürfte voraussichtlich unbegründet sein.“

Friedrich Kuhnle sagt: „Ich vermute, die Würfel sind gefallen. Es wäre eine Sensation, wenn das RP die Wahl doch für ungültig erklären würde.“ Die Behörde hat die an diesem Freitag endende Frist für den Rückzug des Einspruchs auf Antrag für Kuhnle und Fazio um eine Woche verlängert. Bis Mitte nächster Woche will das Duo entscheiden, ob es bei seinem Einspruch bleibt oder nicht.

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