Die Waiblinger Friedrich Kuhnle und Alfonso Fazio wollen, dass die Gemeinderatswahl von Juni doch noch für ungültig erklärt wird. Ihr Anwalt Roland Kugler hat nun Klage eingereicht – und ist optimistisch.
Die Pannen bei der Kommunalwahl in Waiblingen im Juni haben ein gerichtliches Nachspiel: Im Auftrag der Waiblinger Alfonso Fazio und Friedrich Kuhnle hat der Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kugler beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Deren Ziel ist es, das Land dazu zu verpflichten, die Gemeinderatswahl der Stadt Waiblingen sowie die Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Beinstein für ungültig zu erklären.
Auf die Frage, wie er die Chancen seiner Mandanten einschätzt, antwortet Roland Kugler: „Würde ich sie als schlecht einschätzen, dann hätte ich von der Klage abgeraten.“ Der Anwalt spricht von einem spannenden und ungewöhnlichen Fall. „So etwas gibt es landesweit höchstens alle paar Jahre einmal.“ Umso mehr, als dieses Mal eine Große Kreisstadt davon betroffen sei.
Anwalt: spannender und eher seltener Fall
Beklagter ist das Land Baden-Württemberg, das durch das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart vertreten wird. Dieses hatte Einsprüche gegen die Wahl von Juni geprüft und Anfang August mitgeteilt, dass die Fehler, die es bei der Wahl gab, nicht ausreichten, um diese für ungültig zu erklären. Nur rund tausend Wahlberechtigte hatten rechtzeitig am Tag vor der Wahl Stimmzettel bekommen. Ganz ohne Stimmzettel blieben circa 9400 Bürgerinnen und Bürger. Bei etwa 20 400 Wahlberechtigten landeten die Stimmzettel erst auf den allerletzten Drücker im Briefkasten – am späten Samstagabend oder am Morgen der Wahl.
Dass die im Kommunalwahlgesetz festgelegte Vorschrift über die Vorabzustellung der Stimmzettel spätestens einen Tag vor der Wahl nicht eingehalten wurde, ist ein großer Kritikpunkt der Kläger. Auch Roland Kugler sagt, der Gesetzgeber habe sich angesichts der vielen Stimmzettel und der Möglichkeit zum Panaschieren und Kumulieren etwas dabei gedacht, als er die Vorabzustellung im Landeswahlgesetz verankert habe.
Verhandelt wird wohl erst 2025
Fazio und Kuhnle werfen der Stadt „eine dilettantische Vorbereitung und das Nichtvorhandensein von Kontrollen“ vor und bemängeln, „solch eine skandalöse Kommunalwahl hat es in Baden-Württemberg nach dem Krieg noch nie gegeben“. Das Wahlrecht sei massiv eingeschränkt worden.
Im nächsten Schritt können nun das Regierungspräsidium Stuttgart und die Stadt Waiblingen Stellung nehmen. Laut Roland Kugler wird es eine öffentliche Verhandlung am Verwaltungsgericht Stuttgart geben. Allerdings geht der Jurist davon aus, dass der Fall angesichts des sehr beschäftigten Gerichts erst im neuen Jahr verhandelt wird.