Wahlrechtsreform Zu teuer erkauft

Der Bundestag wird immer größer. Eine Reform des Wahlrecht soll Abhilfe schaffen. Aber der Vorschlag der Ampel birgt viele Probleme. Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Ampelkoalition legt ein Modell zur Reform des Wahlrechts vor, dass den Kampf ums Direktmandat zur Farce verkommen lässt. Ein Kommentar von Norbert Wallet.

Berliner Büro: Norbert Wallet (nwa)

Es liegt nicht am angeblichen Hunger der Parteien nach Posten und Einfluss, dass der Bundestag bei jeder Wahl nach der Jahrtausendwende angewachsen ist. Schuld an der Aufblähung sind zuallererst die Wähler. Da einerseits die Volksparteien kontinuierlich an Rückhalt verlieren, andererseits aber noch stark genug sind, weitaus die meisten Wahlkreise für sich zu gewinnen, erhalten sie regelmäßig mehr Direktmandate, als es ihnen nach der Zahl der Zweitstimmen zusteht. Mit Überhang- und Ausgleichsmandaten wird dann so ausgeglichen, dass die Sitzverteilung schließlich doch wieder dem Zweitstimmen-Ergebnis entspricht.

 

Deshalb sind die populistischen Untertöne in der Debatte über eine Wahlrechtsreform unangebracht. Richtig daran ist allenfalls, dass es die Parteien bisher nicht geschafft haben, sich auf ein plausibles Konzept zu einigen, das zu einer Verkleinerung des Bundestags führt. Insofern ist es sehr begrüßenswert, dass sich die Ampelkoalition nun auf einen Vorschlag verständigt hat.

Koalition will Überhang- und Ausgleichsmandate abschaffen

Jede Reform des Wahlrechts muss mit einem Zielkonflikt zurecht kommen: Der Bundestag muss das Wahlergebnis gerecht abbilden, soll möglichst klein sein, und jeder direkt gewählte Abgeordnete soll in ihm einen Sitz haben. Jedes Modell zur Verkleinerung muss an irgendeiner Stelle Abstriche machen. Man könnte auf die Wahl von Direktkandidaten ganz verzichten und nur mit einer Parteienstimme wählen lassen. In diesem reinen Verhältniswahlrecht wäre die gerechte Abbildung im Bundestag kein Problem, aber kein Abgeordneter wäre persönlich vor den Wählern seines Wahlkreises verantwortlich. Das andere Extrem wäre ein Bundestag, der nur von direkt gewählten Abgeordneten besetzt würde. Das wäre einfach und transparent, würde aber kleine Parteien im Parlament weitgehend unberücksichtigt lassen, da sie nur sehr selten Wahlkreise direkt gewinnen. Wer die Extreme nicht will, muss mit Kompromissen leben.

Ein solcher Kompromiss ist auch der Vorschlag der Ampel. Er sieht vor, die Überhang- und Ausgleichsmandate ganz abzuschaffen. Damit die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht, könnte es sein, dass nicht jeder direkt gewählte Kandidat ins Parlament kommt. Je knapper sein Vorsprung, desto schlechter die Chance für den Einzug.

Persönlicher Einsatz wird nicht belohnt

Der Vorteil des Modells liegt auf der Hand: Der Bundestag hätte stets verlässlich dieselbe Zahl an Sitzen, nämlich 598. Aber dieser Vorzug ist aus drei Gründen zu teuer erkauft. Ganz offensichtlich zählt hierbei nicht jede Stimme gleich. Während Stimmen für einen klaren Sieger dazu führen, dass der Bewerber ins Parlament kommt, fallen die Stimmen für einen knappen Gewinner womöglich unter den Tisch, als wären sie nie abgegeben worden. Das ist undemokratisch. Vor allem aber bestraft die Regelung gerade die Bewerber, die tatsächlich „wahlkämpfen“, also in ein enges Rennen einsteigen müssen. Das sind in der Regel die Kandidaten, die viel persönlichen Einsatz zeigen, viel argumentieren, viele Bürgerkontakte haben.

Vergrößerung der Wahlkreise wäre das kleinere Übel

Dort also, wo Demokratie hautnah und spannend erlebbar ist, könnten die Sieger leer ausgehen, wogegen die Inhaber sicherer Hochburgen mühelos ins Parlament kämen. Das ist hochgradig ungerecht. Und schließlich müssen die Wähler tief frustriert sein, wenn sie erleben, dass gerade ihr besonders packendes Wahlduell letztlich nur ein resultatloses Scheingefecht gewesen ist. Abschreckender kann ein demokratischer Prozess nicht werden. Diese Regelung darf keinen Bestand haben. Sie ist nicht notwendig. Eine deutliche Vergrößerung der Wahlkreise wäre das deutlich kleinere Übel. Dann fielen weniger Direktmandate an, und die Ausgleichsproblematik wäre entschärft.

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