Die Erkundungsbohrungen für den geplanten Neubau der Brücke über der B 14 gehen noch eine Woche weiter.
Frühestens in zwei Jahre kann der langfristig als unausweichlich angesehene Neubau der Überführung der Bundesstraße beim Teiler B 14/B 29 (unten) beziehungsweise nahe der Gemeinde Kernen (Rems-Murr-Kreis) (oberhalb der Bundesstraße) in Angriff genommen werden. Allerdings haben die Vorbereitungen dazu in Form von Baugrunduntersuchungen bereits begonnen.
In dieser Woche fanden bereits Erkundungsbohrungen statt, diese geotechnischen Untersuchungen erfolgten im Fahrbahnbereich der B 14, weshalb zeitweise einzelne Fahrspuren der Bundesstraße in beide Richtungen gesperrt werden mussten. Der Verkehr wurde in dieser Zeit durch Verkehrsschilder geregelt.
Kreisstraße wird halbseitig gesperrt
Von Montag, 19., bis Mittwoch, 21. Januar, finden im Bereich der Kreisstraße 1856, also der Überführung der B 14, Erkundungsbohrungen statt. Für diese Expertisen muss auf dieser Kreisstraße eine halbseitige Sperrung eingerichtet werden. Dies wird, wie das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart als ausführende Behörde erklärt, durch Ampeln geregelt.
In der zweiten Wochenhälfte muss überdies der Wirtschaftsweg unter der Brücke, der parallel zur B 14 verläuft, gesperrt werden. Dies erfolgt nach RP-Auskunft am Donnerstag und Freitag, 22. und 23. Januar.
Gerade diese Sperrung des Feldwegs auf der Nordseite der B 14 direkt hinter der Lärmschutzwand ärgert allerdings Radfahrende im Remstal. Jörg Lerchner, ein Leser unserer Zeitung aus Fellbach, erklärt in einer E-Mail an unserer Redaktion: „Da dieser Weg eine gut genutzte und offiziell ausgeschilderte Radverbindung entlang des Schüttelgrabens zwischen Fellbach und den Waiblinger Sportplätzen darstellt, habe ich mich nach der Umleitungsbeschilderung während der Sperrung erkundigt.“
Lerchner wandte sich direkt an die Abteilung Verkehrsmanagement im Geschäftsbereich Stadtplanung der Waiblinger Verwaltung und erklärte: „Wegen der Bedeutung dieser Verbindung und der topografischen Details halte ich a) eine Ankündigung an der Strecke und b) die passende Beschilderung einer Umleitung während der Sperrung für notwendig.“ Daher bitte er die Stadt Waiblingen, gemeinsam mit dem Stuttgarter Regierungspräsidium die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, „um unliebsame Überraschungen für die betroffenen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden“.
Stadt Waiblingen sieht keinen Bedarf für eine Umleitung
Allerdings erachten Straßenverkehrsbehörde und Regierungspräsidium so eine Beschilderung nicht für erforderlich. Das ergibt sich laut Lerchner aus der Antwort des Waiblinger Radkoordinators Anselm Kick. Denn dieser erklärte: „Laut unserer Straßenverkehrsbehörde wurde mit dem Regierungspräsidium besprochen, dass die Sperrung nur von Donnerstag bis Freitag besteht und entsprechend kein Bedarf für eine Umleitung besteht.“
Für Lerchner ist das eine unbefriedigende Auskunft: „Das finde ich sehr befremdlich, zumal die Topografie mit kurzer, heftiger Steigung sowie recht weiträumiger Umfahrung eine frühzeitige Information der Verkehrsteilnehmer erfordert – sofern kein Passieren der Baustelle ermöglicht wird.“