Wegen versuchter schwerer Körperverletzung wird eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hat in der Spielhalle in Schmiden eine Bedienung beworfen.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen - Die Bilder der Überwachungskamera zeigen eine blonde Frau, die von einem Spielhallenstuhl aufsteht. Sie läuft zur Bar und spuckt dort eine weibliche Bedienung an. Dann greift sie sich einen Aschenbecher und wirft ihn nach der jungen Frau. Für diese Tat wurde Ayse D. (alle Namen geändert) jetzt vom Amtsgericht Waiblingen zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt.

 

Richterin Dotzauer und der Staatsanwalt sehen sich immer wieder die Bilder der Überwachungskamera an, die am 12. Juni dieses Jahres in einer Spielhalle in Schmiden aufgenommen wurden. Doch es ist nicht darauf zu erkennen, ob die Bedienung vom Glasaschenbecher getroffen wurde..

Die Zeugin will Prellungen am Rücken davon getragen haben

Licht ins Dunkel soll das Opfer bringen. Die 20-jährige Leyla K. steht als Zeugin vor Gericht und behauptet, bei dem Vorfall Prellungen am Rücken und eine Schnittwunde am Sprunggelenk erlitten zu haben. „Acht Tage war ich krank geschrieben“, sagt sie. In der Zeit habe sie vom Arzt verordnete Schmerzmittel genommen. Ein Attest liegt dem Gericht aber nicht vor.

Die 40-jährige Angeklagte beschreibt den Vorfall anders. „Ich habe sie doch gar nicht mit dem Aschenbecher getroffen“, sagt Ayse D., die seit rund einem Jahr von Hartz IV lebt. „Ich wollte ihr nur Angst einjagen.“ Richterin Dotzauer lässt diese Aussage nicht unkommentiert im Gerichtssaal stehen: „Was Sie getan haben, ist viel mehr als nur eine verbale Entgleisung. Sie haben billigend in Kauf genommen, dass jemand getroffen wird. “

Früher hatten die Kontrahentinnen ein gutes Verhältnis

Die beiden Frauen kennen sich bereits seit längerer Zeit. Früher hätten sie ein fast freundschaftliches Verhältnis gehabt, erzählt die Angeklagte. Doch dann habe Leyla K. irgendwann angefangen sie zu beschimpfen. „Sie hat mich vor anderen Leuten ständig Schlampe und billige Frau genannt“, sagt Ayse D..

Am Nachmittag des 12. Juni eskalierte die Situation. Sie sei an diesem Tag in der Spielhalle trotz wiederholter Aufforderung von Leyla K. nicht bedient worden, erzählt die Angeklagte. „Ich war wie Luft für sie.“ Doch dem nicht genug. Leyla K. erteilte ihr nach einer verbalen Auseinandersetzung Hausverbot und holte die Polizei. Weil Ayse D. aber noch Guthaben auf einem Automaten hatte und versprach, nach dem Spiel nach Hause zu gehen, zogen die Beamten wieder ab. Kurz darauf kam es zu dem Vorfall, der vor Gericht verhandelt wird. „Sie hat mich mit weiteren Beleidigungen wie Schlampe zum Kochen gebracht“, erklärt Ayse D. ihren Ausraster.

Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten

Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. „Beide Personen haben sich gegenseitig provoziert, vielleicht auch weil sie frustriert waren, dass ihre Freundschaft zerbrochen ist“, sagt der Staatsanwalt. Richterin Dotzauer bleibt unter dem geforderten Strafmaß. Sie verurteilt Ayse D. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 5 Euro sowie 50 gemeinnützigen Arbeitsstunden. Weil auf den Bildern der Überwachungskamera nicht zu erkennen ist, ob Leyla K. vom Aschenbecher getroffen wurde oder nicht, handle es sich nur um eine versuchte schwere Körperverletzung, begründet die Vorsitzende des Gerichts ihr Urteil.