Die Uni Tübingen hat dem CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Pröfrock den Doktortitel entzogen. Er hatte weite Teile seiner Arbeit abgeschrieben.

Stuttgart - Die Universität Tübingen hat dem CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Pröfrock aus Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) seinen Doktortitel aberkannt. „Die Untersuchung der Dissertation hat ergeben, dass sie in nicht unerheblichem Maße fremde Texte wörtlich übernimmt, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde“, teilte die Hochschule am Mittwoch mit. Allerdings glaubte der Promotionsausschuss den Beteuerungen des 34-Jährigen, dass er nicht absichtlich plagiiert habe.

 

Pröfrock, dem bei der Wahl am 27. März erstmals der Sprung in den Landtag gelungen war, hatte bereits im Mai vorläufig darauf verzichtet, seinen Doktortitel zu führen. Nach dem Plagiats-Skandal um den damaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatten zuvor Internetnutzer auch Pröfrocks Doktorarbeit unter die Lupe genommen. Innerhalb weniger Tage hatten sie nach eigenen Angaben auf 57 der 222 Seiten Passagen gefunden, die aus anderen Arbeiten abgeschrieben waren. Pröfrock hatte die Arbeit mit dem Titel „Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union“ im Jahr 2007 an der Juristischen Fakultät eingereicht.

"Nach bestem Wissen und Gewissen"

Pröfrock hatte damals erklärt, seine eigenen Kontrollen hätten ergeben, „dass insbesondere bei Passagen, die aus dem Internet zitiert worden sind, Fehler aufgetreten sind“. Der CDU-Politiker hatte aber betont: „Ich habe meine Dissertation nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Fehler bei der Zitierung wurden in keinem Fall bewusst oder vorsätzlich herbeigeführt. Diese kann ich mir nur durch mangelnde Sorgfalt oder übereiltes Handeln erklären.“ Den Vorwurf, dass Pröfrock bei seiner Doktorarbeit die Prüfer bewusst getäuscht habe, erhob auch der Promotionsausschuss nicht. Man gehe „aufgrund der Schilderungen des Betroffenen zu seiner Arbeitsweise bei der Abfassung der Dissertation davon aus, dass die Übernahme der fremden Texte jedenfalls grob fahrlässig erfolgte“, hieß es.

Die Juristische Fakultät der Universität Tübingen hat aus den jüngsten Plagiatsfällen ihre Lehren gezogen. Wissenschaftler müssen ihre Doktorarbeit zukünftig immer auch in elektronischer Form abgeben. Die Arbeit werde dann von einem Computer nach auffälligen Parallelstellen in fremden Texten durchsucht.