Feuerwehrleute erhalten bei Einsätzen eine finanzielle Entschädigung, Rotkreuzler nicht. In Waldenbuch ist das Thema jüngst zur Sprache gekommen. Manche finden das nämlich ungerecht. Doch warum ist das eigentlich so?

Waldenbuch - Wer wissen möchte, was eine Gemeinde bewegt, findet die Antworten dazu in den Haushaltsanträgen der Fraktionen. In Waldenbuch reicht die Palette der Gestaltungsvorschläge für das Jahr 2019 von Strategien gegen Maden in der Biotonne bis zu grundsätzlichen Problemen, wie dem Kampf gegen die hohe Verkehrsbelastung und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum.

 

Hilfskräfte arbeiten Hand in Hand

Mitunter zeigen sich beim Blick hinter die Kulissen auch strukturelle Probleme: Offenbar regt sich bei den Mitgliedern des DRK-Ortsvereins Unmut darüber, dass die ehrenamtlichen Retter von der Feuerwehr bei Einsätzen eine finanzielle Entschädigung erhalten, während sie selbst leer ausgehen. Den Antrag dazu hat die SPD-Fraktion unter den Titel „Gleichbehandlung von Feuerwehr und DRK“ gestellt.

Präsentiert wurde er von SPD-Stadtrat Ferdinando Puccinelli, der als Bereitschaftsleiter beim örtlichen Roten Kreuz aktiv ist. „Im Einsatz arbeiten die Hilfsorganisationen und die Feuerwehr Hand in Hand. Die einen löschen, die anderen stellen Sanitäter bereit, organisieren und betreuen Notunterkünfte, unterstützen bei der Evakuierung von Pflegeeinrichtungen oder leisten als Helfer vor Ort Erste Hilfe. „Das DRK Waldenbuch kann diese Aufgabe nur durch Spenden leisten, die Krankenkassen stellen für solche Aufgaben keine Mittel zur Verfügung“, erklärte Puccinelli.

Es könnte die Einsatzfähigkeit schwächen

Die SPD-Fraktion will das ändern und beantragte: „Das DRK und seine Einsatzkräfte sollen von der Stadt Waldenbuch analog zur Feuerwehr entschädigt werden. Alle sollten die gleiche Wertschätzung erhalten.“ Andere Kommunen – wie zum Beispiel die Stadt Sindelfingen – hätten dies bereits vorgemacht. „Unterschiedliche Behandlungen sorgen für Unmut und können die Einsatzfähigkeit schwächen“, gab Puccinelli zu bedenken. Schon heute hätten die Hilfsorganisationen Schwierigkeiten, ausreichend Helfer zu finden.

Für die Kommune stellt der Wunsch der SPD eine knifflige Aufgabe dar. Denn in Bezug auf die Brandbekämpfung gibt es klare Richtlinien für eine finanzielle Entschädigung. „Die Feuerwehr ist eine gemeindliche Einrichtung und durch das Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe der Stadt definiert“, erklärte der Waldenbucher Hauptamtsleiter Ralph Hintersehr. In der Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Waldenbuch ist seit dem 18. Oktober 2011 für die Brandretter ein Stundensatz von elf Euro festgelegt.

Für das Rote Kreuz gibt es keine entsprechende gesetzliche Regelung. „Der DRK-Ortsverein ist über den DRK-Landesverband organisiert“, so Hintersehr. Was das im Hinblick auf eine Entschädigung im Einsatzfall bedeutet, weiß Abteilungsleiter Michael Uibel, der im Landesverband unter anderem für das Serviceteam Ehrenamt zuständig ist. „Unsere Helfer arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich ohne Zeitaufwandsentschädigung“, stellt er fest. Nur bei Katastrophenfällen werde der Verdienstausfall bezahlt. Bei allen übrigen Einsätzen könne eine freiwillige Sachkostenpauschale von vier Euro je Stunde gewährt werden. „Das hängt jedoch von der Situation und den finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Ortsvereins ab“, sagt Uibel.

Helfen ist freiwillig

Seit Neuestem bestehe nach Paragraf 30 des Feuerwehrgesetzes die Möglichkeit, Sachkosten und Verdienstausfälle abzurechnen, wenn der Bürgermeister oder der Feuerwehrkommandant die Hilfeleistung angefordert hätten, klärte Abteilungsleiter Michael Uibel die Stadträte auf. Dieser Betrag orientiere sich jedoch nicht an der Höhe der Entschädigung für die Feuerwehr.

Die Gleichbehandlung der Rettungskräfte von DRK und Feuerwehr hält Uibel zwar für wünschenswert. Einen zwangläufigen Mechanismus leitet er daraus jedoch nicht ab. „Die Feuerwehr ist eine kommunale Instanz. Wir sind eine gemeinnützige Organisation, die freiwillig humanitäre Dienst leistet.“ Er verstehe aber, dass sich Helfer nicht gerecht behandelt fühlen. „Eine Regelung, die gemeinsam vor Ort getroffen wird, wäre schon gut“, gibt er zu bedenken. Solche Vereinbarungen seien in Baden-Württemberg bisher noch die Ausnahme. Und auch darauf legt Michael Uibel Wert: „Wenn eine Entschädigung gezahlt wird, sollte sie in die Gemeinschaftskasse des Ortsvereins fließen und nicht an die einzelnen Helfer ausgezahlt werden.“