Die Waldhornbrennerei in Berglen hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Sie darf ihren Whisky nicht mehr Glen Buchenbach nennen.

Hamburg - Der in Berglen (Rems-Murr-Kreis) gebrannte Whisky „Glen Buchenbach“ darf nicht länger so heißen. Das Landgericht Hamburg urteilte am Donnerstag, dass mit dem Namensbestandteil „Glen“ die besonders geschützte geografische Angabe „Scotch“ beeinträchtigt werde und folgte damit einer Klage der schottischen Whisky-Produzenten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher in Hamburg.

 

Durch die EU-Spirituosenverordnung werde nicht allein die direkte Verwendung der geografischen Herkunftsbezeichnung geschützt, sondern auch angrenzende irreführende Bezeichnungen. Dabei sei auf das einzelne Wort abzustellen, nicht auf den Gesamteindruck des Produkts. Klarstellende Hinweise auf der Verpackung zur Herkunft seien nicht ausreichend. Die meisten Whiskys in Europa mit dem Namensteil „Glen“ seien jedoch schottischen Ursprungs.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Fall (Rechtssache C44/17) bereits im Juni vergangenen Jahres auf dem Tisch und hatte ihn an die deutsche Justiz zurückgeschickt.