Waldorfschule in Stuttgart Schläge, Tritte, Mobbing – ehemaliger Waldorflehrer vor Gericht

Die Uhlandshöhe in Stuttgart: Was geschah hier wirklich? Foto: Charlotte Fischer/Archiv

Schläge, Tritte, Demütigungen: Ein ehemaliger Lehrer der Waldorfschule Uhlandshöhe steht wegen der Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Landgericht. Die Vorwürfe wiegen schwer – doch sie zu beweisen, könnte schwierig werden.

Region: Verena Mayer (ena)

Der Junge, der von dem Polizisten vernommen wird, weint, als er von dem Vorfall auf dem Schulhof erzählt. Ganz allein habe er dort gesessen, als plötzlich der Lehrer auf ihn zukam und ihn getreten habe. Er habe um Hilfe gerufen, doch die einzige Lehrerin in der Nähe habe das ignoriert. Der Junge schluchzt. Der Polizist fragt: „Warum hat der Lehrer das getan?“ „Ich weiß es nicht“, antwortet der Junge fassungslos.

 

Die Aufnahme aus der Vernehmung stammt vom November 2015, der Junge von damals ist heute 20 und sitzt jetzt in einem Saal des Stuttgarter Landgerichts. Auf der Anklagebank: der Lehrer von damals. Und der sagt: „Das hat nicht stattgefunden.“

Wenn man diese beiden Aussagen hört, kann man eine Ahnung vom weiteren Verlauf des Prozesses bekommen. Denn bereits am ersten Verhandlungstag wird deutlich, wie schwierig das Erinnern selbst für diejenigen ist, die den Prozess ins Rollen gebracht haben.

Die Vorwürfe gegen den Lehrer wiegen schwer

Der Lehrer, um den es geht, ist inzwischen 66 Jahre alt und im Ruhestand. Zuvor war er arbeitslos, seit 2014. Damals endete, nach einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, seine Anstellung bei der Waldorfschule Uhlandshöhe. Die Schule hatte dem Pädagogen wegen seines Kommunikationsstils gekündigt. Er sei rechthaberisch und sehr laut gewesen. Von Misshandlungsvorwürfen, betont die Schulleitung, sei damals nichts bekannt gewesen. Diese tauchten erst im Herbst 2015 auf. Dafür aber massiv.

Der Lehrer – so hat es das Stuttgarter Amtsgericht festgestellt – hat Schüler geschüttelt, getreten und so geschubst, dass sie hinfielen. Er habe sie gewürgt, geschlagen und gedemütigt. In einem Fall hat er einem Schüler die Hosen heruntergezogen und in den Genitalbereich getreten, so die Richter. Und einem anderen soll er die Daumen an die Schläfen gepresst und ihn so in die Höhe gehoben haben.

Am Amtsgericht war der Lehrer im Dezember 2020 wegen „einer Vielzahl nicht nachvollziehbarer, von äußerster Grausamkeit getragener Taten“ verurteilt worden. Zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Der Lehrer hat die Vorwürfe damals abgestritten. Und er tut es auch nun bei der Berufungsverhandlung am Landgericht.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe

„Das hat nicht stattgefunden“, sagt der Mann bei jeder Vorhaltung. Bei ihm habe es keine Maßregelungen gegeben. Er habe seine Klasse gut im Griff und ein gutes Verhältnis auch zu jenen Schülern gehabt, die die Vorwürfe erhoben haben. Und überhaupt sei das alles doch nicht nachvollziehbar. Dass Schüler tatsächlich dermaßen misshandelt würden – und niemandem etwas auffalle. Der Waldorfpädagoge will einen Freispruch, deshalb hat er Berufung eingelegt.

Warum drei seiner ehemaligen Schüler solche Vorwürfe erheben sollten, fragt Matthias Merz, der Vorsitzende Richter der 102. Strafkammer. Einige Familien hätten sich abgesprochen, antwortet der Angeklagte. Warum sollten die Familien das tun, fragt der Richter. Aus Rücksicht auf anwesende Eltern scheue er sich, dazu etwas zu sagen, sagt der Angeklagte.

Ohne Therapiehund geht es nicht

Die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil des Amtsgerichts auch nicht zufrieden. Es war ihr zu milde. Deshalb hatte auch sie Berufung eingelegt. Doch die mehr als zwei Jahre, die seit der Verhandlung vor der ersten Instanz vergangen sind, machen die Wahrheitsfindung nicht leichter. Am ersten Verhandlungstag waren die drei Schüler von einst geladen, deren Aussagen zum Prozess vor dem Amtsgericht geführt hatten. Doch selbst sie haben inzwischen Probleme, sich exakt an die Zeit in der ersten und zweiten Klasse zu erinnern – jene Zeit, als der Angeklagte ihr Klassenlehrer war.

Da ist der junge Mann, der von seinem Lehrer unter anderem auf dem Pausenhof getreten worden sein soll. Er hat einen Therapiehund und einen psychosozialen Prozessbegleiter bei sich und befindet sich bis heute in therapeutischer Behandlung. Bei der Polizei hatte er unter anderem einst geschildert, wie ihm der Lehrer die Hosen heruntergezogen hatte. Heute, mehr als sieben Jahre später, kann er sich daran und an manch anderes nicht mehr ganz genau erinnern. „Das habe ich verdrängt. Und ich möchte auch nichts Falsches sagen“, sagt er.

Lügt der Zeuge?

Da ist der junge Mann, der einst aussagte, von Mitschülern zusammengeschlagen worden zu sein – und der Lehrer habe nichts unternommen. Heute hat er daran „keine konkrete Erinnerung.“ Auch nicht daran, dass ihn der Lehrer so geohrfeigt hat, dass seine Wangen „immer gebrannt haben wie Sau“. Und auch nicht daran, dass der Lehrer fest auf seine gebrochene Hand drückte. „Das ist schwer nachzuvollziehen“, sagt der Richter. „Ich antworte nach bestem Wissen und Gewissen“, entgegnet der Zeuge. „Sie lügen wie gedruckt“, hält ihm der Anwalt einer Familie vor, die als Nebenkläger auftritt, mit Blick auf die Erinnerungslücke des jungen Mannes.

Und da ist der junge Mann, der neben anderen Dingen einst zu Protokoll gab, der Lehrer habe ihn aus der Toilette gezogen und an den Haaren durchs Schulhaus bis ins Klassenzimmer geschleift. Heute kann er sich daran nicht mehr erinnern. Wie auch an viele andere Dinge nicht mehr konkret. „Das ist ewig her. Ich weiß gar nichts mehr“, sagt er am Landgericht.

Tatsächlich liegen die Vorwürfe mehr als 13 Jahre zurück. Demnach begannen die Misshandlungen im Herbst 2009, als der Lehrer jene erste Klasse übernahm, und endeten mit seiner Freistellung knapp zwei Jahre später. Die erste Verhandlung vor dem Amtsgericht fand im Dezember 2020 statt, also elf Jahre später. Einer der Gründe für diesen Zwischenraum: Der Junge, dessen Aussage die juristische Aufarbeitung in Gang setzte, erstattete erst im Herbst 2015 Anzeige. Bis dahin, sagt seine Mutter, habe er nicht darüber reden können, was ihm passiert ist. Doch weil die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe damals als nicht ausreichend fundiert bewertete, stellte sie das Verfahren im Herbst 2018 ein. Erst nach einer Beschwerde wurde es wieder aufgenommen – und im Dezember 2020 kam es zum ersten Prozess.

Die Berufungsverhandlung wird am 4. April fortgesetzt, bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage anberaumt – mit vielen weiteren Zeugen.

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