Ein 44-Jähriger muss seine vierjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern absitzen. Seine Berufung blieb erfolglos.

Die Frage, warum der Mann überhaupt Berufung eingelegt hatte, ist am Mittwoch ungeklärt geblieben. Das Amtsgericht Heilbronn hatte den 44-Jährigen im März zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte seine zehnjährige Tochter sexuell Missbraucht und die Tat vor Gericht auch zugegeben. Anschließend legte er Berufung gegen das Urteil ein. Diese bezog sich allerdings nur auf das Strafmaß, nicht auf die Tat selbst – und blieb letztlich erfolglos.

 

Die Berufungsverhandlung am Mittwoch dauerte nur wenige Minuten. Der vorsitzende Richter am Landgericht Heilbronn legte ihm gleich zu Beginn der Sitzung nahe, den Einspruch zurück zu ziehen. Es ergebe wenig Sinn, ein Gericht erneut mit dem Fall zu beschäftigen, wenn sich keinerlei neue Zeugen oder Fakten ergeben hätte und er auch sein Geständnis nicht widerrufe. Der Mann folgte dem Rat und zog die Berufung umgehend zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Bei der Verhandlung im Amtsgericht Heilbronn hatte der Familienvater zugegeben, dass er sich in den Jahren 2006 und 2007 mehrmals an seiner damals zehnjährigen Tochter vergangen hatte. Als Beweis dafür lag dem Gericht unter anderem ein von dem Vater selbst gedrehtes Video zu, auf dem der Mann den Missbrauch seiner Tochter als Urlaubserinnerung, unterlegt mit Musik , dokumentiert hatte. Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.