Die Testpflicht ist für viele Arbeitnehmer ein lästiger Zusatzaufwand. Wann wieder ohne Nachweis gearbeitet werden darf, erfahren Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Seit dem 24. November 2021 gilt das geänderte Infektionsschutzgesetz, das unter anderem die Homeoffice-Pflicht und 3G-Regelung am Arbeitsplatz mit sich brachte. Seither müssen diejenigen, die noch im Betrieb arbeiten, stets einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen, bevor Sie die Arbeitsstätte betreten können. Für ungeimpfte Personen bedeutet das, für jeden Arbeitstag einen Schnelltest zu machen. Kein Wunder also, dass viele Arbeitnehmer sich das Ende der Testpflicht am Arbeitsplatz herbeisehnen.

 

Wie lange gilt die Testpflicht am Arbeitsplatz noch?

Die Testpflicht soll wie die meisten anderen Corona-Maßnahmen mit dem 19. März enden. Ab dem 20. März (bzw. dann ab Montag, dem 21. März) können Beschäftigte wieder ohne Testnachweis zur Arbeit gehen. Der Wegfall der Maßnahmen ist bislang an die Lage in den Krankenhäusern gekoppelt. Nur wenn die Auslastung es zulässt, können die Schutzmaßnahmen fallen, so die Bundesregierung. In Bezug auf die Testpflicht am Arbeitsplatz wäre eine Verlängerung um drei Monate möglich, sollte sich die Lage nicht entspannen. Im Moment aber sieht alles danach aus, als würde der 3G-Nachweis ab dem 20. März keine Rolle mehr am Arbeitsplatz spielen. Davon abgesehen bleibt es den Arbeitgebern überlassen, weiterhin freiwillig Homeoffice für die Mitarbeiter anzubieten, die nicht zwingend im Betrieb arbeiten müssen. Was jedoch nicht wegfällt, ist die Maskenpflicht. Auch im Betrieb muss nach dem 20. März vermutlich weiterhin Maske getragen werden.

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