Hierzulande wird der Weltkindertag gleich zweimal gefeiert. Wieso das so ist, verrät ein Blick in die Vergangenheit. In einem Bundesland ist er sogar ein Feiertag.

Volontäre: Sandra Belschner (sbr)

Der Weltkindertag ist ein Tag, der ganz im Zeichen der Kinder – vor allem der Kinderrechte – steht. In Deutschland gibt es diesen besonderen Tag gleich zweimal. Einmal wird er am 20. September als Weltkindertag und einmal am 1. Juni als „Internationaler Kindertag“ gefeiert. Wieso ist das so?

 

Der Kindertag im Juni wurde in der DDR bereits 1950 als unterrichtsfreier Feiertag eingeführt. Er wurde vom „Weltbund der Demokratischen Jugend“ als jährliches Ereignis im Leben der Kinder ins Leben gerufen. Zwei Jahre zuvor war er von der Internationalen Demokratischen Frauenförderation vorgeschlagen worden.

An diesem Tag gab es Veranstaltungen mit Gratulationen und Geschenken von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern. In Schulen und Kindereinrichtungen wurde der Tag mit Umzügen und Programm gefeiert. Durch die vereinten Nationen kam im Jahr 1954 noch der Weltkindertag im September dazu. Nach der deutschen Wiedervereinigung standen also zwei Kindertage im Kalender – und so blieb es bis heute.

Deshalb gibt es den Weltkindertag

Die Vereinten Nationen empfahlen ihren Mitgliedstaaten bei einer Vollversammlung 1954, einen weltweiten Tag für Kinder einzuführen. Drei Ziele sollen laut UNICEF (das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) durch den Ehrentag verfolgt werden:

  • Die Rechte von Kindern stärken.
  • Freundschaften unter jungen Menschen stärken.
  • Regierungen sollten sich öffentlich dazu verpflichten, die Arbeit von UNICEF zu unterstützen.

In welchem Bundesland ist der Weltkindertag ein gesetzlicher Feiertag?

Damit war der Weltkindertag am 20. September beschlossen. Laut den Vereinten Nationen wird dieser in mehr als 145 Staaten zelebriert. Auch hierzulande gibt es jedes Jahr Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen und Aktionen, die auf die Rechte von Kindern aufmerksam machen. In Berlin ist für dieses Jahr beispielsweise ein „Kinderrechte-Puzzle“ vorgesehen.

Ein gesetzlicher Feiertag ist der Weltkindertag – seit 2019 – in Thüringen. Das beschloss der Landtag und änderte dafür das Feier- und Gedenktagsgesetz. Auf der Internetseite des Landtages heißt es: „Mit dem zusätzlichen Feiertag sollen die Belange und Rechte von Kindern sowie ihrem sozialen Umfeld in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt werden“.