Die Themen Rente und Alterssicherung stehen aktuell im Mittelpunkt politischer Diskussionen. Besonders die geplante Ausweitung der sogenannten Mütterrente durch die CDU/CSU und SPD sorgt für Aufmerksamkeit. Doch was steckt hinter der Mütterrente 3, wann könnte sie kommen, und welche Auswirkungen hat sie?

Digital Desk: Katrin Jokic (kkl)

Was steht im Koalitionsvertrag zur Mütterrente 3?

Nach der Bundestagswahl 2025 einigten sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Rentenreform: "Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, weil sie eine gesamtgesellschaftliche Leistung abbildet." Damit soll die Ungleichbehandlung zwischen Müttern mit vor und nach 1992 geborenen Kindern endgültig beseitigt werden.

 

Wann kommt die Mütterrente 3?

Noch ist unklar, wann die Mütterrente 3 umgesetzt wird. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wurden am 9. April zunächst in einer Pressemitteilung vorgestellt. Demnach ist die Mütterrente 3 Teil des Koalitionsvertrags und könnte in den nächsten Monaten oder zum kommenden Jahr in Kraft treten.

Welche Vorteile hätte die Mütterrente 3?

  • Höhere Renten für Millionen Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben.
  • Gleichstellung zwischen Müttern unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.
  • Erhöhter Rentenanspruch: Ein Rentenpunkt entspricht aktuell rund 39,32 Euro monatlicher Rente, ab Juli 2025 werden es 40,79 Euro sein, sodass Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern rund 20 Euro mehr pro Kind erhalten würden.

Welche Herausforderungen gibt es?

  • Kosten: Die Deutsche Rentenversicherung schätzt die jährlichen Mehrkosten auf rund fünf Milliarden Euro.
  • Kritik von Experten: Die Rentenversicherungs-Präsidentin Gundula Roßbach warnte im „Tagesspiegel“ vor einer Belastung der Rentenkasse und forderte eine steuerfinanzierte Lösung.

Was ist die Mütterrente überhaupt und wer bekommt sie?

Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine zusätzliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wurde erstmals 2014 eingeführt und 2019 mit der Mütterrente II erweitert.

Bisherige Regelungen für vor 1992 geborene Kinder:

  • Vor 2014: 12 Monate Kindererziehungszeit pro Kind (1 Rentenpunkt).
  • Mütterrente 1 (2014): 24 Monate pro Kind (bis zu 2 Rentenpunkte).
  • Mütterrente 2 (2019): 30 Monate pro Kind (bis zu 2,5 Rentenpunkte).
  • Mütterrente 3 (geplant): 36 Monate pro Kind (bis zu 3 Rentenpunkte).

Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, galt bereits vor diesen Reformen eine Anrechnung von 3 Jahren Kindererziehungszeit (entsprechend 3 Rentenpunkten), sodass sie von den Änderungen nicht betroffen waren.

Mütterrente erhalten diejenigen, die Kinder erzogen haben, also nicht nur Mütter, sondern auch Väter, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in bestimmten Fällen auch andere Erziehungsberechtigte. Wichtig ist: Für einen Zeitraum kann immer nur ein Elternteil Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen.

Kommt die Mütterrente 3 wirklich?

Die Pläne zur Mütterrente 3 sind nun Teil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD. Die Finanzierung soll laut Vereinbarung über Steuermittel erfolgen. Damit ist eine zentrale Hürde aus Sicht der Rentenversicherung ausgeräumt. Ein konkreter Zeitplan liegt derzeit jedoch noch nicht vor.


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