Auch wenn sich der Frühling bislang nicht von seiner besten Seite gezeigt hat, ist der Wunsch nach der Bädereröffnung im Land groß. Aber unter welchen Umständen ist die überhaupt möglich?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Eröffnung der Schwimmbäder erfolgt schrittweise und wird an den Inzidenzwerten in den Land- und Stadtkreisen festgemacht – so sieht es die neue Corona-Verordnung Baden-Württembergs vor. Seit diese am 14.05.2021 in Kraft getreten ist, sind Anfänger-Schwimmkurse zwar wieder gestattet, für die breite Öffentlichkeit bleiben die Bäder aber in vielen Orten nach wie vor geschlossen. Der 3-Stufen-Plan der Landesregierung sieht folgendes Vorgehen bei der Eröffnung der Bäder vor.

 

Öffnungsplan für die Schwimmbäder

Zunächst muss die Inzidenz in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 bleiben. In diesem Fall werden die Vorschriften der Bundesnotbremse aufgehoben. Von da an greift das Stufenkonzept in drei Schritten. Auf die Schwimmbäder heruntergebrochen erfolgt die Öffnung wie folgt.

Schritt 1: Nach Aufhebung der Bundesnotbremse befindet sich ein Landkreis in Öffnungsstufe 1. Mit diesem Schritt dürfen die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern mit einem Hygienekonzept wieder aufmachen. Auch Freibäder und Badeseen dürfen öffnen.

Schritt 2: Bleibt die Inzidenz weiterhin stabil unter 100 und ist im Fallen begriffen, können 14 Tage nach Öffnungsstufe 1 weitere Lockerungen folgen. In Öffnungsstufe 2 dürfen nun auch die Innenbereiche von Schwimmbädern mit Hygienekonzept wieder öffnen.

Hinweis: Bis hierhin gilt in beiden Öffnungsstufen eine Einlassbeschränkung. So müssen pro Besucher 20 Quadratmeter (auf die Gesamtfläche des Schwimmbads gerechnet) zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist ein Test-, Impf- oder Genesungs-Nachweis und die Angabe der Kontaktdaten Pflicht.

Schritt 3: Erst in Öffnungsschritt 3 ist der Betrieb von Badeanstalten generell wieder erlaubt. Das heißt, auch Saunen, Dampfbäder oder Hamame dürfen wieder öffnen. Darüber hinaus wird die Platzregelung gelockert. So müssen pro Besucher nur noch 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die anderen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben jedoch bestehen.

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