In diesem Ratgeber klären wir die Frage, ab wann und wie lange man Rasen mähen darf.
Die Frage, ob man an Sonn- und Feiertagen den Rasen mähen darf, haben wir bereits an anderer Stelle beantwortet. Bleibt also zu klären, ab wann man den Rasenmäher werktags einschalten und wie lange man abends mähen darf.
Ab wann darf man Rasen mähen?
Wer zu früh mit dem Rasenmähen beginnt, stört die Nachtruhe der anderen. Deshalb hat der Gesetzgeber hier klare Vorschriften eingeführt. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) ist festgelegt, dass man werktags in Wohngebieten erst um 7 Uhr mit dem Rasenmähen beginnen darf.
Wie lange darf man abends mähen?
Ab wann der Rasenmäher abends ausgeschaltet werden muss, ist ebenfalls in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt: Ab 20 Uhr ist in Wohngebieten Schluss.
Merke: Werktags darf man in Wohngebieten den Rasen von 7 bis 20 Uhr mähen. An Sonn- und Feiertagen muss der Rasenmäher aus bleiben. Dasselbe gilt für Rasentrimmer- und Rasenkantenschneider.
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Was ist mit anderen Geräten?
Anders als für Rasenmäher gibt es für bestimmte lärmrelevante Gartengeräte noch weitergehende Einschränkungen. So dürfen zum Beispiel Laubbläser und Laubsammler werktags grundsätzlich nicht in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden. In Ausnahmefällen kann bei den zuständigen Behörden eine Sondergenehmigung eingeholt werden. Auch land- oder forstwirtschaftliche Rasenmäher fallen unter diese Kategorie. Welche Vorschriften für welche Geräte im Einzelnen gelten, kann im Gesetzestext nachgelesen werden. Beachten Sie außerdem, dass in manchen Kommunen und Gemeinden eigene Vorschriften Anwendung finden. Im Zweifelsfall kann ein Anruf beim Ordnungsamt Aufschluss geben, wann, womit und wie lange der Rasen gemäht werden darf.
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