Im Internet ist derzeit häufiger zu lesen, dass Warndreiecke ab 2026 verboten werden sollen. Dahinter steckt jedoch etwas anderes.
Überschriften wie „Warndreieck ab 2026 verboten“ können Verbraucher verunsichern. Wie so oft, ist die eigentliche Botschaft dahinter jedoch deutlich weniger drastisch, als es die Zuspitzung vermuten lässt. Im aktuellen Fall geht es um eine Gesetzesänderung in Spanien.
Warndreiecke in Deutschland weiterhin erlaubt
Das Wichtigste vorweg: In Deutschland ändert sich für Autofahrer auch 2026 nichts. Das Warndreieck muss weiterhin gemäß § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Auto mitgeführt werden.
Eine Änderung betrifft ausschließlich Spanien. Dort müssen ab dem Jahr 2026 spezielle Blinklichter anstelle des Warndreiecks mitgeführt werden. Für deutsche Touristen, die mit dem Auto nach Spanien reisen, besteht jedoch keine entsprechende Pflicht. Darauf weist der ADAC hin. Sie dürfen bei Pannen und Unfällen weiterhin ein Warndreieck verwenden. Eine sogenannte V-16-Warnleuchte muss für den Spanienurlaub also nicht gekauft werden.
Alles bleibt beim Alten
Für deutsche Autofahrer ändert sich beim Mitführen von Warndreiecken nichts. Sie werden 2026 weder verboten noch durch andere Warnmittel ersetzt. Lediglich Deutsche, die in Spanien leben, müssen ab dem 1. Januar 2026 eine V-16-Warnleuchte im Auto mitführen.