Bald findet in mehreren Bundesländern der erste Warntag statt. Wann und wo genau muss man an diesem Tag mit einem Alarm rechnen?
Der nächste bundesweite Warntag findet am 10. September 2026 statt. In drei Bundesländern werden jedoch bereits am 12. März 2026 Sirenen und Handys Alarm schlagen. Was muss man zum Probealarm wissen und wann genau findet der Alarm statt? Die wichtigsten Informationen zum ersten Warntag 2026 gibt es hier zusammengefasst.
Erster Warntag 2026 in NRW, RLP, Hessen und Bayern
Der Warntag am 12. März 2025 ist kein bundesweiter Warntag, sondern findet nur in drei Bundesländern statt. Dabei wird in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz ein Probealarm ausgelöst. Das Ziel dabei ist, dass Warnsysteme getestet und die Bürgerinnen und Bürger für Notfälle sensibilisiert werden.
Uhrzeit: Wann startet der Probealarm?
Der Probealarm findet im Laufe des Vormittags statt. In Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wird der Alarm laut ADAC um 11 Uhr ausgelöst. In Hessen startet der Alarm um 10:00 Uhr. Eine Entwarnung folgt in der Regel ca. 45 Minuten nach der Probewarnung. In Hessen erfolgt die Entwarnung um 10:30 Uhr. Über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast (Mitteilung auf das Handy) erfolgt laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aktuell keine Entwarnung.
Warntag: Handy, Sirenen und Radio
Zum Warntag 2026 in den vier genannten Bundesländern werden nicht nur die Sirenen getestet, auch über andere Kanäle wird ein Probealarm ausgelöst. Die Informationen werden ebenfalls in Radios, Lautsprecherdurchsagen, auf Stadtinformationstafeln und in Social Media verbreitet. Die Warnungsmitteilung auf dem Handy kommt in der Regel über SMS-Benachrichtigungen. Wer Warn-Apps wie Nina, Katwarn oder die Warn-App hessenWARN installiert hat, wird auch über die Apps benachrichtigt.
Warnstufen in Deutschland
Laut dem BKK gibt es hierzulande drei Warnstufen bei den Bevölkerungsschutz-Warnungen. Als höchste Warnstufe gilt „Extreme Gefahr“, welche sich kurzfristig erheblich auf die Gesundheit, das Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken kann. Als „Gefahr“ gelten Vorkommnisse, welche sich generell auf die Gesundheit, das Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken können. Eine „Gefahreninformation“ dient dazu, eine zu erwartende oder bereits eingetretene Beeinträchtigung des normalen Tagesablaufs oder eine besondere Beobachtung mitzuteilen.