Das Tragen von FFP2- oder vergleichbaren Masken galt seit dem 27.12.2021 in Baden-Württemberg als Soll-Bestimmung, seit heute ist es Pflicht geworden. Was "FFP2 oder vergleichbar" bedeutet, erfahren Sie hier.

Um sich gegen die hoch ansteckende Omikron-Variante des Coronavirus zu wappnen, sollen in Baden-Württemberg bereits seit einigen Wochen in Innenräumen mit Maskenpflicht FFP2- oder vergleichbare Masken getragen werden. Bisher galt dies als Soll-Bestimmung, was einer FFP2-Maskenpflicht "light" gleichkam, da vor allem aufgrund der kurzfristigen Änderungen zum 27.12.2021 noch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel Beschaffungsprobleme (1) berücksichtigt wurden. Seit heute ist aus der Soll-Bestimmung allerdings eine Muss-Bestimmung geworden (2). Nun müssen laut der neuen Corona-Verordnung (3) in Innenräumen mit Maskenpflicht wie zum Beispiel Geschäften, Gastronomie, Museen oder Bibliotheken FFP2- oder vergleichbare Masken getragen werden. (FFP2-Masken zum günstigsten Angebot bestellen / ANZEIGE) Aber was bedeutet "FFP2 oder vergleichbar"?

 

FFP2-Maskenpflicht - Welche Masken darf man tragen?

Zuallererst: Der wichtigste Unterschied zwischen OP-Masken und den nun zur Pflicht gewordenen filtrierenden Halbmasken ist, dass die medizinischen Masken vorrangig dem Schutz anderer dienen, während FFP2- oder vergleichbare Masken zusätzlich auch den Träger vor Aerosolen schützen (4).

Für die FFP-Klassifizierung (Filtering Face Piece) müssen Masken klare Anforderungen erreichen. Dabei wird vor allem die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm EN149:2001+A1:2009 getestet. Während FFP1 Masken nur 80 Prozent der Aerosole filtern müssen, benötigen Masken für eine FFP2-Klassifizierung eine Filterleistung von 94 Prozent. FFP3-Masken müssen mindestens 99 Prozent der Aerosole filtern. Vergleichbare Masken nach der FFP2-Klassifizierung müssen somit ebenfalls eine Filterleistung von mindestens 94 Prozent aufweisen. Da bei FFP2-Masken mit Ausatemventil diese Filterleistung meist nur für den Träger gewährleistet ist, sollten solche Masken in öffentlichen Bereichen nicht genutzt werden. Nach einer Vergleichsstudie des Herstellers 3M erfüllen die folgenden Maskenarten eine vergleichbare Filterleistung:

  • FFP2- und FFP3 Masken: Europäische Norm (DIN EN149:2001+A1:2009)
  • KN95-Masken: Chinesische Norm (GB2626-2006)
  • N95-Masken: Amerikanische Norm (NIOSH-42CFR84)
  • KF94-, KF95- und KF99-Masken: Koreanische Norm (KMOEL-2017-64)
  • P2-Masken: Australisch-neuseeländische Norm (AS/NZ 1716:2012)
  • DS2-Masken: Japanische Norm (JMHLW-Notification 214,2018)

Der Zusatz "R" bzw. "NR" auf einer FFP-Maske bedeutet "reusable" bzw. "non reusable" und zeigt somit die Wiederverwendbarkeit der Maske an. Die meisten FFP2- und vergleichbaren Masken im Handel haben den Zusatz "NR". Aus Gründen der Sparsamkeit macht es Sinn, auch diese Masken wiederzuverwenden. Die wichtigsten Tipps dazu haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: FFP2-Masken desinfizieren und wiederverwenden - 3 Methoden

Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht?

Die FFP2-Pflicht gilt seit heute in allen Innenräumen mit Maskenpflicht (5). Im öffentlichen Verkehr, wie Bussen und Bahnen genügt weiterhin die medizinische Maske, da dieser Bereich vom Bund geregelt wird. In Arbeits- und Betriebsstätten muss ebenfalls keine FFP2-Maske getragen werden. Hier reicht ebenso eine OP-Maske.

FFP2-Maske richtig tragen für volle Filterleistung

Damit die FFP2-Maske ihre volle Filterleistung bekommt, sollte diese auch richtig getragen werden. Dabei sollte auf folgende Dinge geachtet werden:

  • Die Maske sollte gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen.
  • Die Ränder sollten eng anliegen und keine Luftströme an der Maske vorbei erlauben.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte abgenommen und gewechselt werden.
  • Beim Abnehmen und Aufziehen der Maske sollte diese möglichst an den Bändern angefasst werden.

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