Freitag ist Klimaaktionstag. Doch Arbeitnehmer dürfen nicht aus Gutdünken die Arbeit ruhen lassen, um daran teilzunehmen, sonst droht eine Abmahnung oder Kündigung. Die Gewerkschaften zeigen sich daher vorsichtig bei ihren Aufrufen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Dass eine Gewerkschaft zum Streik ermuntert, ist in Tarifkonflikten normal. Nun ruft der Gewerkschaftsbund (DGB) für diesen Freitag zur Teilnahme am Klimaaktionstag auf, also an einer der bundesweit gut 400 Kundgebungen. In möglichst großer Zahl sollen sich die Beschäftigten dem Schülerstreik von Fridays for Future anschließen. Dürfen die Arbeitnehmer das überhaupt?