Um mit der guten Nachricht zu beginnen: Die Willkommenseuphorie, mit der Kriegsvertriebene aus der Ukraine in Deutschland empfangen werden, ist finanziell abgesichert. Länder und Kommunen, die Unterkünfte bereitstellen und für Betreuung sorgen, bleiben nicht auf ihren Kosten sitzen. Sechs Wochen nach Kriegsbeginn haben sich der Kanzler und die Ministerpräsidenten verständigt, wer für die beträchtlichen Finanzrisiken aufkommt, die aus dieser neuerlichen Flüchtlingskrise erwachsen. Vorrang hat das Bemühen um bestmögliche Integration. Dafür spenden sich die Beteiligten selbst viel Beifall.
Aus der positiven Resonanz lassen sich aber nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die Sinnhaftigkeit jeder einzelnen Entscheidung ziehen. Das Echo verrät auch Eigeninteressen. Die sind auch mit dem Versprechen verknüpft, den Ukraine-Flüchtlingen im Unterschied zu Asylbewerbern rasch Sozialleistungen auf dem Niveau von Hartz IV zukommen zu lassen. Dafür haftet der Bund, was Ministerpräsidenten naturgemäß jubeln lässt – ungeachtet der Frage, ob es angemessen und gerecht ist. Das ist nur eine offene Frage, die sich aus dem zehnseitigen Katalog von Beschlüssen ergibt. Die Liste lässt sich als Dokument der Großherzigkeit lesen, strotzt aber auch vor bloßen Absichtserklärungen und ungeklärten Details. Zudem bleibt zu hoffen, dass Finanzminister Lindner den Überblick behält – angesichts der vielen Hilfszusagen, Unterstützungstöpfe und Sonderfonds, die er zu füllen hat.
Viele Unklarheiten und Leerstellen
Positiv ist das Bekunden, den Kriegsvertriebenen den Weg in die Arbeit zu erleichtern. Wie die deutsche Bürokratie ukrainische Berufsabschlüsse verdaut, ist abzuwarten. Unklar ist auch, wie es gelingen soll, die bisher völlig disparat gehandhabte Registrierung zu beschleunigen. Das würde auch der „Gewährleistung nationaler Sicherheitsinteressen“ dienen, wie es richtig heißt – ohne genauer ausbuchstabiert zu werden. Zwischen der weitgehend unkontrollierten Einreise und der Registrierung bleibt ein vages Kontrollvakuum. Dies gilt vor allem für die unbezifferbare Anzahl von Leuten unklarer Herkunft, die im Kielwasser des Flüchtlingsstroms ohne biometrischen Pass einreisen.
Offen bleibt zudem, woher das pädagogische Personal kommen soll, das die ukrainischen Kinder betreut, ob diese in der Schule in ihrer Muttersprache oder nach deutschen Lehrplänen unterrichtet werden – um nur einige Leerstellen zu benennen. Offenkundig ist zudem, dass die sofortige Arbeitserlaubnis dem Königsteiner Schlüssel im Wege stehen könnte, jener Zauberformel, nach der Flüchtlinge auf Länder und Kommunen verteilt werden. Was ist, wenn sie gleich am ersten Aufenthaltsort einen Job finden?
Zwei-Klassen-System
Humane Absichten bieten keine Garantie für Gerechtigkeit. Dies zeigt sich bei dem Privileg, das den Kriegsvertriebenen gegenüber Flüchtlingen aus anderen Weltregionen eingeräumt werden soll: Während diese erst ihr Asylverfahren abwarten und sich so lange mit reduzierter Sozialhilfe begnügen müssen, erhalten Menschen aus der Ukraine Geld nach den Regeln von Hartz IV – erheblich mehr. Das mag man mit dem gesicherten Rechtsstatus der Ukrainer erklären. Es bleibt aber ein Zwei-Klassen-System. Jenseits der Gerechtigkeitsdebatte, die daraus erwachsen könnte, wächst auch der finanzielle Aufwand – und die Kluft zum Niveau der Versorgung in anderen europäischen Ländern, was wiederum eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU erschwert.
All diese unbeantworteten Fragen fließen ein in eine Hypothek, welche die angestrebte Integration nicht heute oder morgen, aber eines Tages belasten könnte.