Waschbären im Haus können erhebliche Schäden anrichten. Foto: dpa
Wer Ärger mit Waschbären hat, denkt schnell an eine Falle aus dem Internet. Doch Selbstjustiz ist verboten. Was erlaubt ist – und warum meist der Stadtjäger die richtige Adresse ist.
Waschbären sind unliebsame Gäste – und sie verschwinden selten von selbst. In Dachböden, Schuppen und Gärten richten sie immer wieder Schäden an, die oft erst dann auffallen, wenn es teuer wird. In vielen Wohngebieten im Rems-Murr-Kreis ist der ungeliebte Besucher längst keine Ausnahme mehr.
Wer Waschbären begegnet, will vor allem eines: dass sie schnell wieder verschwinden. Der Anruf beim Stadtjäger liegt nahe. In vielen Fällen lässt sich das Problem jedoch bereits ohne Fang entschärfen.
Nach Einschätzung der Kreisverwaltung sollten zunächst alle nicht-tödlichen Maßnahmen genutzt werden. Häufig entstehen Konflikte durch unbewusst bereitgestellte Nahrung – etwa offenes Katzen-, Igel- oder Vogelfutter, das über Nacht im Garten bleibt. Auch offene Komposthaufen, liegen gebliebenes Fallobst oder leicht zugängliche Abfallbehälter locken Waschbären an. Zudem empfiehlt das Landratsamt bauliche Maßnahmen: Gebäude sichern, potenzielle Zugänge verschließen, Bäume zurückschneiden und Regenfallrohre gegen Hochklettern absichern. „Oft lassen sich Konflikte allein durch diese Maßnahmen bereits deutlich reduzieren“, heißt es.
Prävention statt Falle
Stadtjäger Volker Schwörer mit einer Waschbärfalle Foto: Gottfried Stoppel
Manche Betroffene versuchen dennoch, selbst nachzuhelfen – etwa mit einer Falle aus dem Internet. Das ist Selbstjustiz. Und verboten. Das unerlaubte Aufstellen von Fallen stellt nach Angaben des Landratsamts in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. In Einzelfällen kann sogar der Straftatbestand der Wilderei erfüllt sein; dann ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Dass das nicht bloße Theorie ist, zeigt ein Fall aus Leutenbach. Dort musste ein Grundstückseigentümer eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen, weil er illegal eine Lebendfalle aufgestellt hatte – dabei hatte er nicht einmal ein Tier gefangen.
Für die meisten Betroffenen bleibt der Fallenfang jedoch die Ausnahme. Grundsätzlich hält das Landratsamt ihn für ein mögliches Instrument im Umgang mit dem Waschbär – allerdings nur unter klaren Voraussetzungen.
„Fallenlehrgänge sind aus Sicht des Landratsamts ein sinnvoller und notwendiger Bestandteil eines verantwortungsvollen Waschbär-Managements“, teilt die Behörde mit. Insbesondere im befriedeten Bezirk, in dem die Jagd grundsätzlich ruht, könne der fachgerecht ausgeübte Fallenfang – nach ausführlicher Beratung und dem Ausschöpfen geeigneter Präventionsmaßnahmen – dazu beitragen, Konflikte zwischen Mensch und Wildtier zu reduzieren.
Was lernt man in einem Fallenlehrgang?
In den Lehrgängen wird die gesetzlich vorgeschriebene Fallensachkunde vermittelt. Ziel ist es, Teilnehmende dazu zu befähigen, tierschutzgerecht und rechtssicher im urbanen Raum zu handeln. Die Kurse richten sich vor allem an Jägerinnen und Jäger sowie Stadtjäger, stehen aber auch Privatpersonen offen.
Aus Sicht des Landratsamts braucht es in manchen Wohngebieten gezielte Entnahmen – und dafür ausreichend geschulte Fachkräfte.
Reicht der Sachkundenachweis allein aus?
Ein Fallen-Sachkundenachweis kann für Privatpersonen allerdings nur dann sinnvoll sein, wenn auf dem eigenen Grundstück wiederholt erhebliche Konflikte auftreten, etwa regelmäßig Waschbärschäden. Vor dem Einsatz jeder Falle ist jedoch eine fachliche Beratung durch die Untere Jagdbehörde, die Wildtierbeauftragten oder einen Stadtjäger erforderlich. Zudem ist für den Fallenfang eine behördliche Genehmigung notwendig, die bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden muss. Dafür fällt eine Verwaltungsgebühr von 65 Euro an; bis Ende 2026 ist diese Genehmigung allerdings gebührenfrei.
Unmissverständlich heißt es aus dem Landratsamt: „Von der eigenständigen Fangjagd ohne vorherige Abstimmung wird ausdrücklich abgeraten.“ Ein Punkt wird dabei oft unterschätzt: „Ein in der Falle gefangenes Tier muss tierschutzgerecht getötet werden. Da Waschbären als invasive Art nicht wieder freigelassen werden dürfen, ist dafür eine jagdausübungsberechtigte Person erforderlich. Eine enge Abstimmung ist deshalb zwingend.“
Warum sich das Problem nicht von selbst erledigt
Wer hofft, dass im Winter Ruhe einkehrt, täuscht sich. Waschbären halten keinen Winterschlaf. Sie sind dann zwar weniger unterwegs, bleiben aber aktiv und ziehen sich gezielt in Gebäude zurück.
Die Schäden werden häufig erst spät bemerkt. Kot, Urin und Nistmaterial im Haus können Dämmungen verunreinigen und hygienische Probleme verursachen. Oft bleibt der Waschbär über Monate unbemerkt.
Wie teuer das werden kann, zeigte sich auch in Backnang. Dort hatte sich eine Waschbärenfamilie im Dach eines leer stehenden Hauses eingenistet und einen Schaden von mehreren zehntausend Euro verursacht.
Wenn Vergrämung nicht ausreicht
Wer Probleme mit Waschbären hat, sollte zunächst vorbeugen und vergrämen, sich beraten lassen – und erst danach über weitere Schritte sprechen. Bleibt der Handlungsbedarf bestehen, übernehmen Stadtjäger den Einsatz vor Ort, der kostenpflichtig ist. Die Wildtierbeauftragten des Landratsamts beraten unter 07151/501-4369 oder per E-Mail an forst@rems-murr-kreis.de; auch Stadtjäger geben in der Regel zunächst kostenfrei telefonisch Auskunft.