Das Waiblinger Landratsamt will zumindest vorerst keine Genehmigungsgebühr mehr für das Aufstellen von Fallen bei der Jagd nach Waschbären verlangen. Welche Absicht steckt dahinter?

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Er sieht so niedlich aus, doch der putzige Pelzträger mit der Lakritznase wird im Rems-Murr-Kreis zunehmend zum Problem. Der Waschbär, eine sogenannte invasive Tierart, hat hierzulande in der Fauna kaum Feinde und macht sich auf Kosten manch anderer vom Aussterben bedrohter Arten breit. Auch dem Menschen kommt der maskierte Allesfresser immer näher.

 

Waschbär-Jagdstrecke in drei Jahren verdoppelt

Waschbären haben sich im gesamten Rems-Murr-Kreis etabliert, sagt Gerd Holzwarth, Dezernent für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung im Waiblinger Landratsamt. Wie viele Tiere genau an Rems und Murr ihr Unwesen treiben, lasse sich nur schwer sagen. Die Jagdstrecke, also die Zahl der von Jägern erlegten Tiere, wachse in jüngerer Zeit jedenfalls rapide an. Seien es 2020 noch 851 Tiere gewesen, habe sich die Zahl im vergangenen Jahr mit 1532 fast verdoppelt.

Ein Waschbär in einem Baum direkt vor einer Haustüre in Auenwald. Foto: Frank Rodenhausen

Insbesondere im urbanen Raum komme es immer häufiger zu Konflikten, weil Waschbären Gärten verwüsteten, Gebäude beschädigten oder Dachböden vollkoten. Letzteres könne nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich sein, etwa wegen der Verbreitung von Waschbär-Spulwurm oder Staupevirus.

Im urbanen Raum ist die Lebendfalle Pflicht

Doch Hausbesitzer dürfen nicht selbst gegen ihre ungebetenen Mitbewohner vorgehen, sie fangen oder gar töten. Vielmehr muss dazu ein Jäger beauftragt werden. Und auch der darf im Vorgarten nicht einfach einen Fangschuss setzen. Im sogenannten befriedeten Bereich muss das Tier mit einer Lebendfalle eingefangen werden – bevor ihr hinterher an anderer Stelle der Garaus gemacht werden kann.

Doch die Bürokratie hält noch andere Feinheiten bereit. Während ein sogenannter Stadtjäger dank Zusatzausbildung per se die Lizenz zum Fallenaufstellen hat, muss ein „normaler“ Waidmann eine solche erst beantragen. Diese Genehmigung ist beim Landratsamt einzuholen, und das verlangt hierfür 60 Euro. Bisher – denn zumindest bis 2026 will die Behörde die Gebühr aussetzen. Der Grund: man erhofft sich davon einen zusätzlichen Motivationsschub, die Waschbär-Elimination in Auftrag zu geben. Schließlich werden die Gebühren den Betroffenen von den Jägern in der Regel in Rechnung gestellt.

Einnahmeverlust für Landratsamt ist überschaubar

Für den Rems-Murr-Kreis hingegen dürfte der Einnahmeverlust überschaubar sein. So hat das Landratsamt im gesamten vergangenen Jahr 5100 Euro mit der Gebühr eingenommen und 2024 bisher lediglich 2500 Euro. Im zuständigen Ausschuss des Kreistags wurde dem Vorhaben denn auch ohne jeglichen Widerspruch der Segen erteilt. Einzig dem Schorndorfer CDU-Kreisrat und Landwirt Hermann Beutel ging der Vorstoß sogar fast nicht weit genug. „Wo der Waschbär ist, singt kein Vogel mehr“, sagte er. „Wir sollten an die Sache richtig rangehen – vielleicht sogar mit einer Prämie.“