Die Angeklagten im Wasenprozess werden zu einer viereinhalb- beziehungsweise fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Peter Stolterfoht (sto)

Stuttgart - Ganz am Ende des Verfahrens werden die oft nicht sichtbaren Folgen einer Tat ganz deutlich. Die Eltern und die Schwester von einem der gerade verurteilten Täter weinen, umarmen sich immer wieder, trösten sich gegenseitig. Diese Tat hat nicht nur direkte Opfer, die möglicherweise ein Leben lang psychisch und physisch beeinträchtig sind, sondern auch Familienangehörige, die leiden. Dazu gibt es zwei Täter, deren Leben durch die gerade ausgesprochenen langen Haftstrafen unwiderruflich gezeichnet sind.