Wenig Niederschläge – wenig Wasser. Der heimische Garten leidet. Doch Flüsse und Bäche können laut dem Landratsamt Esslingen nur begrenzt genutzt werden.
Auch Pflanzen haben Durst. In diesem Jahr ist er wegen der Trockenheit und der geringen Niederschläge der vergangenen Wochen sogar besonders groß. Doch auch wenn der heimische Garten noch so leidet – bei der Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen gelten strenge Regeln.
Einfach Wasser für den Garten abschöpfen – das geht nicht, sagt das Landratsamt Esslingen. Für die Entnahme aus Bächen und Flüssen mit Pumpen bedürfe es einer wasserrechtlichen Erlaubnis des Landratsamts: „Ohne eine solche Erlaubnis darf Wasser nur von Hand mit Eimern oder Gießkannen und auch nur in geringen Mengen abgeschöpft werden.“ Bei dieser Regel handle es sich um „Gemeingebrauch“. Sollten Niederschläge auch weiterhin ausbleiben, so die Kreisbehörde, so werde das Landratsamt wohl auch diesen Gemeingebrauch künftig untersagen.
Grundwasser ist ebenfalls reglementiert. Die Herstellung und der Betrieb von Brunnen bedürfen daher ebenfalls einer Erlaubnis. Denn: „Grundwasser ist vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung und muss deshalb ganz besonders vor einer Übernutzung und einer Verschmutzung bewahrt werden.“ Für die Bewässerung des Gartens empfiehlt die Kreisbehörde die Nutzung von Regenwasser, das etwa in einer Zisterne gespeichert werden kann.
Wie sicher ist die Trinkwasserversorgung?
Eine Angst vor Trinkwasserknappheit ist laut dem Landratsamt unbegründet. „Im Landkreis Esslingen gibt es eine sehr sichere und gut ausgebaute öffentliche Wasserversorgung.“ Auch bei langer Trockenheit stehe genügend Trinkwasser bereit. Die Menschen sollten dennoch sparsam damit umgehen.
Das Landratsamt Esslingen verweist auf den vergleichsweise niederschlagsarmen Winter und den geringen Regen im März und April. Die Gewässer im Kreis hätten dadurch deutlich niedrigere Wasserstände: „Fische und andere Wasserbewohner leiden unter den niedrigen Wasserständen und geringen Sauerstoffgehalten.“